FAQ FÜR GEFÖRDERTE

DIS-TANZ-SOLO

Mittelabruf

  • Welches Dokument verwende ich, um meine Mittel abzurufen?

    Welches Dokument verwende ich, um meine Mittel abzurufen?

    Verwenden Sie dafür bitte ausschließlich das Mittelabrufformular von DIS-TANZ-SOLO. Senden Sie das Formular bitte an folgende Mailandresse: mittelabruf@dachverband-tanz.de.

  • Was muss ich beim Ausfüllen des Mittelabrufs beachten?

    Was muss ich beim Ausfüllen des Mittelabrufs beachten?

    Hier finden Sie ein Video-Tutorial für den Mittelabruf bei DIS-TANZ-SOLO.

  • Muss man monatlich abrufen oder kann man auch gesammelt nach bspw. 3 Monaten die Mittel abrufen?

    Muss man monatlich abrufen oder kann man auch gesammelt nach bspw. 3 Monaten die Mittel abrufen?

    Gerne monatlich, rückwirkend für mehrere Monate in größeren Summen ist aber auch möglich.

  • Wie lange dauert es, bis die Mittel auf meinem Konto eingegangen sind?

    Wie lange dauert es, bis die Mittel auf meinem Konto eingegangen sind?

    Die Überweisung erfolgt i.d.R. innerhalb von 10 Werktagen nach Fälligkeit der monatlichen Förderung, unabhängig vom Eingang des Mittelabrufs per E-Mail.

  • Muss ein Projektkonto für die Förderung eröffnet werden oder dürfen die Mittel auf das Privatkonto gehen?

    Muss ein Projektkonto für die Förderung eröffnet werden oder dürfen die Mittel auf das Privatkonto gehen?

    Nein, es muss kein Projektkonto eröffnet werden. Die in der Bewerbung angegebene Bankverbindung wurde für den Fördervertrag übernommen. Wenn die Daten nicht stimmen, bitte beim DIS-TANZEN-Team melden.

ÄNDERUNG DER FÖRDERUNG

  • Ist es möglich, den Bewilligungszeitraum nochmal zu verschieben?

    Ist es möglich, den Bewilligungszeitraum nochmal zu verschieben?

    In begründeten Fällen kann der Bewilligungszeitraum nochmal verschoben werden. Dazu muss der Fördervertrag und einige Anlagen allerdings neu verschickt werden. Bei Bedarf daher bitte beim DIS-TANZEN-Team melden.

  • Sind inhaltliche Änderungen während des Vorhabens möglich?

    Sind inhaltliche Änderungen während des Vorhabens möglich?

    Der Schwerpunkt des Vorhabens soll den im Antrag formulierten Zielen entsprechen, da die Jury diese bewilligt hat. Trotzdem gibt es einen gewissen Spielraum für die Gewichtung der verschiedenen Aspekte innerhalb des Vorhabens.

  • Was passiert wenn man während dem Bewilligungszeitraum eine Teilzeitbeschäftigung die sozialversichert ist aufnimmt ?

    Was passiert wenn man während dem Bewilligungszeitraum eine Teilzeitbeschäftigung die sozialversichert ist aufnimmt ?

    Wenn sich die Situation ändert und man wegen eines festen Jobs, eines anderes Projekts oder aber auch Krankheit o.ä. die Förderung unterbrechen möchte, ist das kein Problem. Natürlich sind wir froh, die Gelder auszuschütten und dann wäre die Summe erstmal „verloren“, aber grundsätzlich besteht dies bezüglich durchaus eine gewisse Flexibilität
     

Steuern und Sozialleistungen

  • Was genau bedeutet „stipendienartig“ in Bezug auf die Versteuerung der Fördersumme?

    Was genau bedeutet „stipendienartig“ in Bezug auf die Versteuerung der Fördersumme?

    Die Fördersummen müssen wie ein Einkommen versteuert werden.

  • Wenn man Umsatzsteuerpflichtig ist, muss dann eine Umsatzsteuer von der Fördersumme abgeführt werden?

    Wenn man Umsatzsteuerpflichtig ist, muss dann eine Umsatzsteuer von der Fördersumme abgeführt werden?

    Nein, von der Fördersumme muss keine Umsatzsteuer abgeführt werden.

  • Was passiert wenn man während dem Förderzeitraum eine Teilzeitbeschäftigung die sozialversichert ist aufnimmt ?

    Was passiert wenn man während dem Förderzeitraum eine Teilzeitbeschäftigung die sozialversichert ist aufnimmt ?

    Wenn sich die Situation ändert und man wegen eines festen Jobs, eines anderes Projekts oder aber auch Krankheit o.ä. die Förderung unterbrechen möchte, ist das kein Problem. Natürlich sind wir froh, die Gelder auszuschütten und dann wäre die Summe erstmal „verloren“, aber grundsätzlich besteht dies bezüglich durchaus eine gewisse Flexibilität
     

  • Wie wirkt sich die Förderung auf Grundsicherung oder Arbeitslosengeld aus?

    Wie wirkt sich die Förderung auf Grundsicherung oder Arbeitslosengeld aus?

    Da die Fördermittel wie ein Einkommen versteuert werden müssen, hat dies auch Auswirkungen auf Grundsicherung bzw. Arbeitslosengeld. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an das dafür verantwortliche Amt.

Kombination mit anderen Förderungen

  • Kann man parallel durch DIS-TANZ-SOLO und #takecare oder #takeheart des Fonds Darstellende Künste gefördert werden?

    Kann man parallel durch DIS-TANZ-SOLO und #takecare oder #takeheart des Fonds Darstellende Künste gefördert werden?

    Ja, das ist möglich, allerdings nur,wenn es sich um zwei verschiedene Vorhaben handelt.

  • Ist das Förderprogramm DIS -TANZ-SOLO mit dem Sonderstipendium des Berliner Senats zu vereinbaren ?

    Ist das Förderprogramm DIS -TANZ-SOLO mit dem Sonderstipendium des Berliner Senats zu vereinbaren ?

    Ja, diese Kombination ist möglich.

  • Kann man die Überbrückungshilfen für Soloselbstständige (75%), die kommen sollen, parallel zu DIS -TANZ-SOLO beantragen?

    Kann man die Überbrückungshilfen für Soloselbstständige (75%), die kommen sollen, parallel zu DIS -TANZ-SOLO beantragen?

    Ja, das schließt sich nicht aus.

  • Kann ich während des Förderzeitraums Anträge für Projekte stellen, die nach der Förderung durch DIS-TANZ-SOLO stattfinden?

    Kann ich während des Förderzeitraums Anträge für Projekte stellen, die nach der Förderung durch DIS-TANZ-SOLO stattfinden?

    Ja, das ist kein Problem.

Verwendungsnachweis

  • Was muss ich nach Abschluss des Projekts beachten?

    Was muss ich nach Abschluss des Projekts beachten?

    Am Ende des Projekts reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein. Dieser ist bis einen Monat nach Abschluss (Ende des Bewilligungszeitraums) fällig.

    Der Verwendungsnachweis besteht aus dem Finanzierungsplan als zahlenmäßiger Nachweis, einer Belegliste über alle Einnahmen und einem Sachbericht. Weitere Informationen und einen Leitfaden dazu finden Sie unter den Downloads für Geförderte. Bitte lesen Sie sich diesen Leitfaden aufmerksam vor dem Erstellen des Verwendungsnachweises durch. 

    Wir bieten mittlerweile auch Zooms an, in denen wir den VN erläutern. Termine veröffentlichen wir auf der Website und versenden eine Mail dazu. 

  • Wie reiche ich meinen Verwendungsnachweis ein?

    Wie reiche ich meinen Verwendungsnachweis ein?

    Alle Geförderte ab der Förderrunde S4, deren Bewilligungszeitraum zum 31.12.2022 oder später endete, reichen am Ende Ihres Förderprojektes den digitalen Verwendungsnachweis ein.

    Der Verwendungsnachweis ist bis einen Monat nach Projektende einzureichen.
    Bitte achten Sie selbstständig auf eine fristgerechte Abgabe!

  • Wie erstelle ich den digitalen Verwendungsnachweis?

    Wie erstelle ich den digitalen Verwendungsnachweis?

    Sie reichen mithilfe dieses Formulars Ihren Verwendungsnachweis für das Förderprogramm DIS-TANZ-SOLO ein:

    https://www.dis-tanzen.de/foerderung/downloads-fuer-gefoerderte/dis-tanz-solo-vn-formular

    Geben Sie dort alle relevanten Angaben zu Ihnen und Ihrem Projekt an. Welche Dokumente Sie dort hochladen müssen, erfahren Sie in unserem Leitfaden zum digitalen Verwendungsnachweis.

    Alle Vorlagen für den Verwendungsnachweis finden Sie hier.

    Wir benötigen von Ihnen eine rechtsgültige Unterschrift zum Einreichen des Verwendungsnachweises. Dazu nutzen wir wie bei Ihrem Fördervertrag DocuSign
    Auf der letzten Seite des Formulars finden Sie einen Button, der Sie zur „Erklärung zum Verwendungsnachweis“ weiterleitet. Bitte unterzeichnen Sie zuerst die Erklärung, bevor Sie das Formular final abschicken.

    Das Formular zum Verwendungsnachweis für DIS-TANZ-SOLO ist ab dem 27.01.2023 aktiv und eine Einsendung des VNs per Mail und per Post ist für die betreffenden Projekte nicht mehr erforderlich.

  • Kann der Sachbericht auf Englisch eingereicht werden?

    Kann der Sachbericht auf Englisch eingereicht werden?

    Ja.

  • Muss die gearbeitete Stundenzahl auf geschrieben werden, um die Arbeitszeit nachzuweisen?

    Muss die gearbeitete Stundenzahl auf geschrieben werden, um die Arbeitszeit nachzuweisen?

    Es ist nicht notwendig einen Stundenzettel zu führen.

  • Benutze ich für den Verwendungsnachweis das Dokument ‚Finanzierungsplan'?

    Benutze ich für den Verwendungsnachweis das Dokument ‚Finanzierungsplan'?

    Richtig, hierzu verwenden Sie das Dokument „Finanzierungsplan“, um den sog. „Zahlenmäßigen Nachweis“ zu erstellen.

  • Im Fördervertrag steht, dass in der Belegliste "sämtliche Einnahmen und Ausgaben" aufgelistet werden müssen . Wir weisen aber nur Einnahmen nach, richtig?

    Im Fördervertrag steht, dass in der Belegliste "sämtliche Einnahmen und Ausgaben" aufgelistet werden müssen . Wir weisen aber nur Einnahmen nach, richtig?

    Das ist richtig.

  • Wo und wie gebe ich Logos und Hinweise zur Förderung an?

    Wo und wie gebe ich Logos und Hinweise zur Förderung an?

    Der*die Geförderte ist verpflichtet, bei allen Veranstaltungen und Veröffentlichungen (Print, visuelle Medien, social media, Film…) des geförderten Projekts und auf ihren*seinen bestehenden Webseiten mit folgendem Satz auf die Förderung hinzuweisen:

    „Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Programm NEUSTART KULTUR, Hilfsprogramm DIS-TANZEN des Dachverband Tanz Deutschland.“ 
    (EN: "Funded by the Federal Government Commissioner for Culture and Media within the framework of the initiative NEUSTART KULTUR, aid programm DIS-TANZEN by the Dachverband Tanz Deutschland")

    Dem sind die Logos der BKM, NEUSTART KULTUR und Dachverband Tanz Deutschland hinzuzufügen. Das Logo darf dabei nicht verzerrt, unproportional skaliert oder in seiner Farbgebung verändert werden.

    Sollte sich dies im Ausnahmefall nicht realisieren lassen, so ist dies mit dem Dachverband Tanz Deutschland abzustimmen.

    Die drei Logos sind gleichgroß wiederzugeben. Das Logo der BKM ist bei der Verwendung auf Webseiten mit der Webseite der BKM www.kulturstaatsministerin.de zu verlinken. Ebenso ist das Logo des Programms NEUSTART KULTUR bei der Verwendung auf Webseiten mit der Webseite der BKM zum Programm NEUSTART KULTUR https://www.kulturstaatsministerin.de/neustartkultur zu verlinken.

    Das Logo der*des Geförderten muss in Relation zum Logo der BKM, NEUSTART KULTUR und Dachverband Tanz Deutschland deutlich hervorgehoben sein.

    Die genauen Vorgaben entnehmen Sie bitte der Anlage 4 Ihres Fördervertrags (Achtung: Aktualisierte Version seit Juni 2022!).

    Hier finden Sie ein Beispiel. 

  • Wie weise ich speziell in Printmedien auf die Förderer hin?

    Wie weise ich speziell in Printmedien auf die Förderer hin?

    Auf die Förderung muss hingewiesen werden durch folgenden Satz:

    „Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Programm NEUSTART KULTUR, Hilfsprogramm DIS-TANZEN des Dachverband Tanz Deutschland.“

    Dem sind die Logos der BKM, NEUSTART KULTUR und Dachverband Tanz Deutschland hinzuzufügen. Die drei Logos sind gleichgroß wiederzugeben.
    Sollte sich dies im Ausnahmefall nicht realisieren lassen, so ist dies mit dem Dachverband Tanz Deutschland abzustimmen.

    Die Größe der Logos der Förderer darf folgende Vorgaben nicht überschreiten:

    • Bei der Bekanntmachung der Förderung auf Frontseiten, Plakaten, im Innenteil oder Rückseiten von Veröffentlichungen sollen die oben genannten Logos (BKM, NEUSTART KULTUR und Dachverband Tanz Deutschland) sowie die Logos möglicher Ko-Förderer zusammen genommen maximal ca. 10 % der jeweils auf einen Blick sichtbaren Fläche einnehmen (z.B. bei DIN A4-Format muss bei mehreren Förderern DIN A7 unterschritten werden).
    • Die Botschaft des Plakats ist deutlich vor dem Hinweis auf alle Förderer lesbar und Ihr Name/Institution/Projekt ist in Relation zu allen Förderern deutlich hervorgehoben (= die Botschaft/der Name muss im Verhältnis zu der Fläche aller Förderer zumindest jeweils die doppelte Größe haben).
  • Wie lange muss ich auf die Förderung hinweisen?

    Wie lange muss ich auf die Förderung hinweisen?

    Die Hinweispflichten (Logoverwendung und Förderersatz) sind für Sie verpflichtend im Zeitraum des geförderten Projekt und auf allen digitalen und Printmedien zu verwenden.

    Grundsätzlich ist es möglich, die Logos bis zum 30.06.2023 zu verwenden, auch wenn die Förderung bereits abgeschlossen ist. Bitte achten Sie in dem Fall unbedingt auf eine erkennbare Zuordnung zum geförderten Projekt durch eine entsprechende Klarstellung auf der Website, so dass ersichtlich ist, welches Projekt durch NEUSTART KULTUR gefördert wurde. Eine allgemeine Verwendung der Logos ohne Zuordnung ist nicht zulässig.

  • Wo finde ich die Logos?

    Wo finde ich die Logos?

    Die Logos stehen unter www.dis-tanzen.de/foerderung/downloads-fuer-gefoerderte zum Download zur Verfügung.

DIS-TANZ-IMPULS

Verwaltung der Förderung

  • Was ändert sich 2022 in der Vergabe?

    Was ändert sich 2022 in der Vergabe?

    Die Handlungsleitlinien aufgrund der COVID- 19 - Pandemie vom 8. Juli 2020 erlöschen derzeit mit ihrer Gültigkeit von Direktvergaben bis 3.000,00 Euro am 31.12.2021. Das bedeutet, dass eine Direktvergabe von Aufträgen nur bis 1.000,00 Euro möglich ist. Ab einem Einkaufswert von 1.000,00 Euro ist die Einholung von Angeboten notwendig und zu dokumentieren.

    Bitte beachten Sie dies, wenn Ihr Projekt in 2022 noch läuft oder startet. 

     

  • Muss ein Projektkonto eingerichtet werden oder kann das Projekt auch über das Geschäftskonto abgewickelt werden?

    Muss ein Projektkonto eingerichtet werden oder kann das Projekt auch über das Geschäftskonto abgewickelt werden?

    Die Erfahrung aus den ersten beiden Förderrunden zeigt, dass Sie als Tanzschule Ihre Zahlungen i.d.R. über das Geschäftskonto abwickeln und in Vorkasse gehen, in diesem Fall empfehlen wir eine Abwicklung über Ihr bestehendes Konto (z.B. Buchungskonto) und kein Projektkonto einzurichten. 
    Falls Sie eine saubere Trennung von Ihren geschäftlichen Zahlungen garantieren möchten, empfehlen wir die Einrichtung eines Projektkontos.

    Am Ende des Projekts prüfen wir ggf. auch die Bankbelege, bitte schwärzen Sie dann nicht projektzugehörige Zahlungen.

    Hinweis: Die Belegliste listet Einnahmen und Ausgaben auf, d.h. Zahlungsaus- und eingänge, das genutzte Konto ist dabei nicht relevant. 

  • Was bedeutet, dass ich meine Eigenmittel anteilig am Beginn des Projekts einbringen muss?

    Was bedeutet, dass ich meine Eigenmittel anteilig am Beginn des Projekts einbringen muss?

    Nach den AnBest-P 1.4.1. Sie sind verpflichtet, Ihre Eigenmittel anteilig mit der Förderung in das Projekt einzubringen. 

    Beachten Sie bitte beim Mittelabruf, dass sie anteilig Ihre Eigenmittel zu den Fördermitteln einbringen. Es ist nicht möglich im ersten Mittelabruf, ausschließlich Fördermittel abzurufen. 

  • Wie wird Urlaub bzw- Krankheit im Projektzeitraum behandelt?  

    Wie wird Urlaub bzw- Krankheit im Projektzeitraum behandelt?  

    Das betrifft die Personalkosten. Bei Urlaub wird das Gehalt, wie sonst auch üblich, weitergezahlt. Wenn Ihr Projekt über X Monate läuft, sind dort auch Y Tage Urlaub enthalten. Der Urlaub wird entsprechend von unserer Förderung mitgedeckt. 

    Bei Krankheit erstatten die Krankenkassen das Gehalt. d.h. das muss (mit dem Anteil, welches die Förderungt betrifft) gegen die Personalkosten gegengerechnet werden. Erstattungen der Krankenkassen mindern also die Ausgaben beim Personal. 

  • Ich habe einen Gegenstand für 50,00 Euro gekauft. Muss ich dafür meine Recherche dokumentieren?

    Ich habe einen Gegenstand für 50,00 Euro gekauft. Muss ich dafür meine Recherche dokumentieren?

    Nein.

    Ab einem Einkaufswert von 400,00 Euro bis 3.000,00 Euro müssen Sie eine kurze Recherche durchführen, dokumentieren und in Ihren Unterlagen ablegen. (s. Vorlage zum Vergabevermerk, gültig bis zum 31.12.2021)

    Ab dem 01.01.2022 ist ab einem einem Einkaufswert von 400,00 Euro bis 1.000,00 Euro eine kurze Recherche durchzuführen. 

    Erwerben Sie Gegenstände mit einem Sachkostenwert von unter 400,00 Euro brauchen Sie keinen weitere Recherche durchführen. 

    Ab einem Einkaufswert von 1.000 Euro (gültig ab dem 01.01.2022; bis 31.12.2021 ab 3.000,00 Euro) sind Vergleichsangebote einzuholen und ebenfalls ein Vergabevermerk anzulegen. 

    Bitte senden Sie uns keine Vergabevermerke ohne Aufforderung zu, auch nicht zu Ihrem Verwendungsnachweis. Sollte eine vertiefte Prüfung erfolgen, fragen wir bei Ihnen Ihre Belege an.

  • Können Ausgaben für Bewirtung und Verpflegung abgerechnet werden?

    Können Ausgaben für Bewirtung und Verpflegung abgerechnet werden?

    Nein. Bewirtungskosten und Verpflegung (Essen und Trinken) können generell nicht abgerechnet werden.

MITTELABRUF

  • Wie und wann kann ich Mittel abrufen?

    Wie und wann kann ich Mittel abrufen?

    Die Mittel werden durch das sog. Anforderungsverfahren bereitgestellt. Für den Mittelbruf steht Ihnen ein Formular zur Verfügung, welches wir Ihnen mit dem Fördervertrag zusenden. Die Mittelabrufe erfolgen ausschließlich an folgende Mailadresse geschickt, andernfalls können diese nicht bearbeitet werden: mittelabruf[at]dachverband-tanz.de zusenden. Zum korrekten Ausfüllen des MAF finden Sie hier ein Tutorial.

    Sie können Mittel jederzeit in Ihrem Bewilligungszeitraum abrufen, sobald Sie Ihren Fördervertrag erhalten haben. Sie können selbstständig entscheiden, welche Summe Sie benötigen und abrufen möchten. Auch ein Abruf aller Fördermittel am Ende des Projekts ist möglich.Bitte beachten Sie die sog. 3-Wochen-Frist und das Eigenmittel immer anteilig zuerst verbraucht werden müssen. 

  • Muss ich für neben dem Mittelabrufformular weitere Dokumente einreichen, um Mittel zu erhalten?

    Muss ich für neben dem Mittelabrufformular weitere Dokumente einreichen, um Mittel zu erhalten?

    Nein. Senden Sie uns bitte keine Belege zu, weder digital noch postalisch, solange Sie von uns nicht ausdrücklich dazu aufgefordert werden. Wir können sie weder annehmen noch archivieren.

  • Wie lange sollte man zwischen Mittelabruf und Auszahlung einplanen?


    Wie lange sollte man zwischen Mittelabruf und Auszahlung einplanen?


    Bitte planen Sie 10-14 Werkstage ein. 

  • Was bedeutet die 3-Wochen-Frist?

    Was bedeutet die 3-Wochen-Frist?

    Die Förderung darf nur insoweit und nicht eher angefordert werden, als sie innerhalb von drei Wochen nach der Auszahlung für fällige Zahlungen benötigt wird.

    Die 3-Wochen-Frist bedeutet, dass Fördermittel innerhalb von drei Wochen verausgabt oder zurücküberwiesen werden müssen.
    Die drei Wochen beginnen mit dem Tag des Eingang der Fördergelder auf Ihrem Konto.
    Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Eigenmittel anteilig am Beginn des Projekts einbringen müssen. 

  • Auf welches Konto überweise ich die Fördermittel zurück, wenn ich sie nicht innerhalb der 3-Wochen-Frist verbraucht habe?

    Auf welches Konto überweise ich die Fördermittel zurück, wenn ich sie nicht innerhalb der 3-Wochen-Frist verbraucht habe?

    Bitte überweisen Sie das Geld unter Angabe Ihrer Projektnummer zurück an: 

    Dachverband Tanz Deutschland
    IBAN  DE72 4306 0967 1170 8258 00
    BIC GENODEM1GLS
    (GLS Bank)

  • Ich habe einen Mittelabruf gesendet und will nun doch später abrufen, was kann ich tun?

    Ich habe einen Mittelabruf gesendet und will nun doch später abrufen, was kann ich tun?

    Wenn der MIttelabruf bei uns eingegangen und in Bearbeitung ist, können wir diesen nicht stornieren. Sie müssen ggf. die Mittel zurücküberweisen, wenn Sie die Mittel nicht innerhalb von drei Wochen verbrauchen. 

FINANZIERUNGSPLAN

  • Können zusätzliche Positionen im Finanzierungsplan eröffnet werden, wenn ich z.B. an anderer Stelle einspare?

    Können zusätzliche Positionen im Finanzierungsplan eröffnet werden, wenn ich z.B. an anderer Stelle einspare?

    Innerhalb Ihres FPs können Sie eigenverantwortlich Kosten zwischen Einzelpositionen verschieben, sofern sich Einsparungen ergeben und an anderer Stelle benötigt werden. 
    Es handelt sich um eine Festbetragsfinanzierung. Bitte fügen Sie keine neuen Positionen hinzu, die nicht direkt mit dem Projekt in Verbindung stehen bzw. genehmigt wurden. Sofern Sie eine neue Position in Ausnahmefällen eröffnen müssen, begründen Sie im Sachbericht bitte die Notwendigkeit in Bezug auf das Projekt. 
    Hier gilt der Grundsatz: Ausgaben müssen notwendig zum Erreichen des Zuwendungszwecks sein und sind nicht durch die Fördergrundsätze ausgeschlossen. Bitte handeln Sie eigenverantwortlich.

    Hinweis: In der Belegliste müssen alle Belege einzeln aufgeführt werden.

  • Kann ich Verschiebungen innerhalb meines Finanzierungsplans tätigen?

    Kann ich Verschiebungen innerhalb meines Finanzierungsplans tätigen?

    Ja. Grundsätzlich dürfen Sie selbstständig und eigenverantwortlich Kosten verschieben, soweit Einsparungen in anderen Einzelpositionen vorgenommen werden und diese in anderen Positionen benötigt werden, ohne dass Sie dies uns anzeigen müssen. 

    Bitte beachten Sie, Ihr genehmigter Finanzierungsplan ist Grundlage für Ihr gesamtes Projekt und kann nicht grundlegend in den genehmigten Positionen geändert werden. Im Zusammenhang damit steht der Inhalt des Projekts. 

    Wenn eine Hauptposition dabei um mehr als 20% überschritten wird, sind Sie verpflichtet, uns diese Änderung anzuzeigen und einen Antrag auf Änderung des Projekts zu stellen.

    Hierfür fügen Sie Ihrem FP die aktualisierten Veränderungen der Zahlen bei, aus denen -nachvollziehbar- hervorgeht, welche Änderungen Sie vorgenommen haben. Zusätzlich benötigen wir eine schriftliche, knappe Begründung für Ihre Änderung.

    Bitte beachten Sie, dass zahlenmäßige Veränderungen in Ihrem FP über 20% einer Hauptposition i.d.R. auch eine inhaltliche Änderung mit sich bringen. Darauf müssen Sie in Ihrem Abschlussbericht am Ende des Projekts selbstverständlich eingehen oder einen Antrag auf inhaltliche Änderungen hinzufügen. 

  • Inwieweit kann ich meinen FP verändern / Wann muss ich Änderungen anzeigen?

    Inwieweit kann ich meinen FP verändern / Wann muss ich Änderungen anzeigen?

    Innerhalb einer Hauptposition können Sie Einzelpositionen eigenverantwortlich in ihren Kosten überschreiten oder durch Einsparungen verringern. Diese Verschiebungen sind kurz im Sachbericht zu begründen. Da Sie mit einer Festbetragsförderung gefördert sind, gehen wir daovn aus, dass der Finanzierungsplan im Wesentlichen keine Änderung erfährt. 

    Wenn Sie Kosten verschieben und damit eine Hauptposition um mehr als 20% überschritten wird, sind Sie verpflichtet, uns dies anzuzeigen. Wir prüfen die Umwidmung und genehmigen diese im besten Fall. 

ÄNDERUNGSANTRÄGE

  • Wie stelle ich einen Änderungsantrag (Änderung Bewilligungszeitraum, FP oder ggf. Inhalt)? `

    Wie stelle ich einen Änderungsantrag (Änderung Bewilligungszeitraum, FP oder ggf. Inhalt)? `

    Bitte beachten Sie: Eine Änderung ist nur möglich, wenn diese notwendig zur erfolgreichen Durchführung des Projekts ist.
    Sie werden durch eine Festbetragsfinanzierung gefördert. Grundlegend gehen wir also davon aus, dass Ihr beantragtes und von der Jury genehmigtes Projekt sowohl inhaltlich als auch auf der Kostenseite (FP) so wie geplant durchgeführt wird. Eine inhaltliche Änderung ist in der Regel nicht vorgesehen.

    Sollten sich dennoch Änderungen bedingt durch unvorhersehbare Ereignisse in der Pandemie oder zur erfolgreichen Durchführung ergeben,

    senden Sie uns bitte dafür per Mail (mit Projektnummer) eine kurze Begründung für die beantragte Änderung und (je nach Fall):  

    • den neu beantragten Bewilligungszeitraum (inkl. Nennung des aktuellen)
    • einem Finanzierungsplan, der Ihre Änderungen darstellt, ausgehend vom bewilligten (inkl. aktuellem Datum)
    • ggf. eine überarbeitete bzw. ergänzte Projektbeschreibung
  • Bis wann kann ich einen Änderungsantrag stellen?

    Bis wann kann ich einen Änderungsantrag stellen?

    Ein Änderungsantrag muss innerhalb des Bewilligungszeitraums erfolgen. Eine nachträgliche Ändeurng ist nicht mehr möglich. 

Zwischenverwendungsnachweise

  • Welchen Zweck erfüllt ein Zwischenverwendungsnachweis (ZVN)?

    Welchen Zweck erfüllt ein Zwischenverwendungsnachweis (ZVN)?

    Er stellt den Zwischenstand eines Projekts dar, nämlich den Stand der Entwicklung bis zum 31. Dezember des abgelaufenen Kalenderjahres.

  • Welche Frist habe ich zur Vorlage eines Zwischenverwendungsnachweises (ZVN)?

    Welche Frist habe ich zur Vorlage eines Zwischenverwendungsnachweises (ZVN)?

    Ein Zwischenverwendungsnachweis muss spätestens einen Monat nach Ende des abgelaufenen Kalenderjahres vorgelegt werden, also bis zum 31. Januar des jetzt laufenden Jahres. 

  • Was muss ein Zwischenverwendungsnachweis (ZVN) enthalten?

    Was muss ein Zwischenverwendungsnachweis (ZVN) enthalten?

    Der ZVN stellt den Stand der Entwicklung Ihres Projekts zum Stichtag 31.12. des Vorjahres dar. 
    Diese Dokumente müssen - ausschließlich per Email an verwendungsnachweis@dachverband-tanz  - vorgelegt werden: 

    • Der summarische Nachweis (Vorlage: Finanzierungsplan (ZVN)), in dem Sie die Ausgaben und Einnahmen Ihres Projekts, die bis zum 31.12. im Projekt geflossen sind, in den Summen der Hauptpositionen darstellen. 

    • Sofern Sie Ihr Projekt im abgelaufenen Kalenderjahr bereits seit einem längeren Zeitraum als drei Monate durchgeführt haben, muss der ZVN auch einen Sachbericht enthalten, der den Stand der Entwicklung bis zum 31. Dezember beschreibt. Entscheidend hierfür ist der Beginn des Bewilligungszeitraumes, der in Ihrem Fördervertrag genannt wird. 

    • Sollten Sie Ihr Projekt laut Bewilligungszeitraum nicht vor dem 01. Oktober des abgelaufenen Kalenderjahres begonnen haben, müssen Sie im Rahmen des ZVN keinen Sachbericht einreichen. Die Vorlage des Sachberichts ist dann erst im Rahmen des abschließenden Verwendungsnachweis notwendig. 

     

  • Muss ich einen Zwischenverwendungsnachweis (ZVN) einreichen?

    Muss ich einen Zwischenverwendungsnachweis (ZVN) einreichen?

    Ein Zwischenverwendungsnachweis muss von Ihnen immer dann vorgelegt werden, wenn Sie Ihr Projekt über einen Jahreswechsel hinaus durchführen. Entscheidend hierfür ist der Bewilligungszeitraum, der in Ihrem Fördervertrag steht. 

     

Verwendungsnachweis

  • Was muss ich nach Abschluss des Projekts beachten?

    Was muss ich nach Abschluss des Projekts beachten?

    Am Ende des Projekts reichen Sie einen Verwendungsnachweis ein. Dieser ist bis einen Monat nach Abschluss (Ende des Bewilligungszeitraums) fällig.

    Der Verwendungsnachweis besteht aus dem Finanzierungsplan als zahlenmäßiger Nachweis mit den real aufgeschlüsselten Kosten, einer Belegliste über alle Einnahmen und Ausgaben (s. ANBest-P 6.2.2.) und einem Sachbericht. Weitere Informationen und einen Leitfaden dazu finden Sie unter den Downloads für Geförderte, Bitte lesen Sie sich diesen Leitfaden aufmerksam vor dem Erstellen des Verwendungsnachweises durch. 

    Wir bieten mittlerweile auch Zooms an, in denen wir den VN erläutern. Termine veröffentlichen wir auf der Website und versenden eine Mail dazu. 

  • Muss ich direkt Belege einreichen?

    Muss ich direkt Belege einreichen?

    Senden Sie uns bitte keine Belege zu, weder digital noch postalisch, solange Sie von uns nicht ausdrücklich dazu aufgefordert werden. Wir können sie weder annehmen noch archivieren.

  • Wo und wie gebe ich Logos und Hinweise zur Förderung an?

    Wo und wie gebe ich Logos und Hinweise zur Förderung an?

    Der*die Geförderte ist verpflichtet, bei allen Veranstaltungen und Veröffentlichungen (Print, visuelle Medien, social media, Film…) des geförderten Projekts und auf ihren*seinen bestehenden Webseiten mit folgendem Satz auf die Förderung hinzuweisen:

    „Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Programm NEUSTART KULTUR, Hilfsprogramm DIS-TANZEN des Dachverband Tanz Deutschland.“ 
    (EN: "Funded by the Federal Government Commissioner for Culture and Media within the framework of the initiative NEUSTART KULTUR, aid programm DIS-TANZEN by the Dachverband Tanz Deutschland")

    Dem sind die Logos der BKM, NEUSTART KULTUR und Dachverband Tanz Deutschland hinzuzufügen. Das Logo darf dabei nicht verzerrt, unproportional skaliert oder in seiner Farbgebung verändert werden. Die Bildwortmarke (Förder-Logo) sollte grundsätzlich nur während des jeweiligen (konkreten) Förderzeitraums genutzt werden.

    Sollte sich dies im Ausnahmefall nicht realisieren lassen, so ist dies mit dem Dachverband Tanz Deutschland abzustimmen.

    Die drei Logos sind gleichgroß wiederzugeben. Das Logo der BKM ist bei der Verwendung auf Webseiten mit der Webseite der BKM www.kulturstaatsministerin.de zu verlinken. Ebenso ist das Logo des Programms NEUSTART KULTUR bei der Verwendung auf Webseiten mit der Webseite der BKM zum Programm NEUSTART KULTUR https://www.kulturstaatsministerin.de/neustartkultur zu verlinken.

    Das Logo der*des Geförderten muss in Relation zum Logo der BKM, NEUSTART KULTUR und Dachverband Tanz Deutschland deutlich hervorgehoben sein.

    Die genauen Vorgaben entnehmen Sie bitte der Anlage 4 Ihres Fördervertrags (Achtung: Aktualisierte Version seit Juni 2022!).

     

  • Wie weise ich speziell in Printmedien auf die Förderer hin?

    Wie weise ich speziell in Printmedien auf die Förderer hin?

    Auf die Förderung muss hingewiesen werden durch folgenden Satz:

    „Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien im Programm NEUSTART KULTUR, Hilfsprogramm DIS-TANZEN des Dachverband Tanz Deutschland.“

    Dem sind die Logos der BKM, NEUSTART KULTUR und Dachverband Tanz Deutschland hinzuzufügen. Die drei Logos sind gleichgroß wiederzugeben.
    Sollte sich dies im Ausnahmefall nicht realisieren lassen, so ist dies mit dem Dachverband Tanz Deutschland abzustimmen.

    Die Größe der Logos der Förderer darf folgende Vorgaben nicht überschreiten:

    • Bei der Bekanntmachung der Förderung auf Frontseiten, Plakaten, im Innenteil oder Rückseiten von Veröffentlichungen sollen die oben genannten Logos (BKM, NEUSTART KULTUR und Dachverband Tanz Deutschland) sowie die Logos möglicher Ko-Förderer zusammen genommen maximal ca. 10 % der jeweils auf einen Blick sichtbaren Fläche einnehmen (z.B. bei DIN A4-Format muss bei mehreren Förderern DIN A7 unterschritten werden).
    • Die Botschaft des Plakats ist deutlich vor dem Hinweis auf alle Förderer lesbar und Ihr Name/Institution/Projekt ist in Relation zu allen Förderern deutlich hervorgehoben (= die Botschaft/der Name muss im Verhältnis zu der Fläche aller Förderer zumindest jeweils die doppelte Größe haben).
  • Wie lange muss ich auf die Förderung hinweisen?

    Wie lange muss ich auf die Förderung hinweisen?

    Die Hinweispflichten (Logoverwendung und Förderersatz) sind für Sie verpflichtend im Zeitraum des geförderten Projekt und auf allen digitalen und Printmedien zu verwenden.
    Grundsätzlich ist es möglich, die Logos bis zum 30.06.2023 zu verwenden, auch wenn die Förderung bereits abgeschlossen ist. Bitte achten Sie in dem Fall unbedingt auf eine erkennbare Zuordnung zum geförderten Projekt durch eine entsprechende Klarstellung auf der Website, so dass ersichtlich ist, welches Projekt durch NEUSTART KULTUR gefördert wurde. Eine allgemeine Verwendung der Logos ohne Zuordnung ist nicht zulässig.

  • Wo finde ich die Logos?

    Wo finde ich die Logos?

    Die Logos stehen unter www.dis-tanzen.de/foerderung/downloads-fuer-gefoerderte zum Download zur Verfügung.