DIS-TANZ-SOLO // Antragstellung für Absolvent*innen

Die stipendienartige Förderung DIS-TANZ-SOLO richtet sich an soloselbständige Tanzschaffende und fördert eigene (künstlerische) Arbeitsprozesse und Projekte. Das Erlernen und Ausprobieren neuer Methoden bzw. Theorien soll ermöglicht und das Recherchieren und Weiterbilden unterstützt werden. Außerdem können die Mittel zum Ordnen, Dokumentieren und Archivieren der eigenen künstlerischen Arbeit eingesetzt werden. Es können Vorhaben gefördert werden, die eigene Arbeitsmethoden neu justieren und reflektieren sowie Wissen erweitern und innovative Arbeitsweisen formulieren. Der Schwerpunkt der fünften Ausschreibungsrunde liegt auf Transformationsprozessen und soll Tanzschaffende in ihren Recherche-, Weiterbildungs- und Konzeptionsprojekten unterstützen.
DIS-TANZ-SOLO für Absolvent*innen bezieht sich dabei auf Vorhaben, die sich auf die künstlerische Praxis fokussieren oder die Erstorientierung der Absolvent*innen in der Tanzszene fördern. Es kann sich hierbei um Vorbereitungsmaßnahmen auf das Berufsleben handeln sowie Vernetzungsvorhaben unterstützen. Auch der selbstständige Trainings- und Probenprozess ist darin eingeschlossen.

  • Informationen zum Antrag für Absolvent*innen

    Informationen zum Antrag für Absolvent*innen

    Wer kann beantragen? 

    Soloselbständige im Tanz – Absolvent*innen mit einem staatlich anerkannten Abschluss im Bereich Tanz sind antragsberechtigt. Der Abschluss darf i.d.R. nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen (Januar 2019). Antragsteller*innen müssen Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. 
    Es können nur Absolvent*innen beantragen, die ein Projekt als soloselbstständige*r Tanzschaffende*r durchführen wollen. Es ist nicht möglich, durch das Förderprogramm DIS-TANZ-SOLO als Absolvent*in bei einem Ensemble mitzuwirken.
    Bitte informieren Sie sich in diesem Fall zum Förderprogramm DIS-TANZ-START.

    Was ist DIS-TANZ-START?

    Mit dem Förderprogramm DIS-TANZ-START ermöglicht der Dachverband Tanz Deutschland jungen Tänzer*innen nach ihrer Ausbildung den Anschluss an die professionelle Tanzszene in Deutschland.

    In Zeiten, in denen Vortanzen, Trainings, Aufführungen und Projekte pandemiebedingt nicht oder nur sehr eingeschränkt stattfinden können, ist das Ziel, möglichst viele Absolvent*innen – beziehungsweise Berufseinsteiger*innen – in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in etablierten Ensembles der Stadt- und Staatstheater sowie Compagnien der freien Tanzszene und Produktionshäusern aufnehmen und mitwirken zu lassen.

    Die Nachwuchstänzer*innen sammeln dadurch erste Erfahrungen als Mitglied einer Compagnie, entwickeln Tanztechnik, Selbstbewusstsein, Kondition und Kreativität weiter, und  sollen dadurch für zukünftige Arbeitsmöglichkeiten als professionelle*r Tänzer*in weitergebildet und vorbereitet werden.

    Darüber hinaus werden Workshops zur Weiterbildung und Qualifizierung angeboten.

    Das bedeutet: Falls Sie also als Absolvent*in in einem Ensemble arbeiten möchten, verweisen wir Sie auf dieses Programm.

    Was kann beantragt werden?  
    Fördergegenstand ist die eigene Arbeit von soloselbstständigen Tanzschaffenden an einem Vorhaben, in dessen Rahmen z.B. die eigenen Arbeitsmethoden entwickelt und reflektiert, innovative Felder ausprobiert und neue Methoden oder Theorien kennen- bzw. erlernt werden. Das Vorhaben kann sowohl die Recherche und Entwicklung neuer Inhalte, als auch das aktive Training umfassen und soll den Einstieg ins Berufsleben von Absolvent*innen in der freien Tanzszene als soloselbstständige Tanzschaffende unterstützen.  Das Projekt muss dabei selbstständig durchgeführt und entwickelt werden, es ist nicht möglich, bei einem Ensemble mitzuwirken.

    Was kann nicht beantragt werden?
    Produktionen können durch die Fördermittel der fünften Ausschreibungsrunde nicht finanziert werden. Der Schwerpunkt dieser Ausschreibungsrunde liegt auf Transformationsprozessen und soll Tanzschaffende in ihren Recherche-, Weiterbildungs- und Konzeptionsprojekten unterstützen.

    Welche Fördersumme kann beantragt werden?   
    Insgesamt min. 3.000€ und max. 12.500€ für min. 2 bis max. 6 Monate. 

    Wie wird die Fördersumme berechnet?
    Der monatliche Arbeitsaufwand wird im Antrag selbstständig berechnet: Grundlage dafür ist die vom Bundesverband für darstellende Künste empfohlene Honoraruntergrenze von 2.490€ im Monat. Die Arbeit am Vorhaben wird nach Zeitaufwand folgendermaßen errechnet:

    wenig (einen Tag pro Woche, 500€; mindestens 6 Monate)
    teilweise (2 Tage pro Woche, 1.000€, mindestens 3 Monate)
    mehr als die Hälfte Ihrer Arbeitszeit (3 Tage pro Woche, 1.500€, mindestens 2 Monate)
    in Vollzeit (5 Tage pro Woche, 2.500€, maximal 5 Monate)

    Ist eine Kofinanzierung Voraussetzung?  
    Für DIS-TANZ-SOLO wird keine Kofinanzierung vorausgesetzt, es handelt sich um eine Vollfinanzierung.

    Wann ist Bewerbungsschluss? 
    Antragsfrist ist der 12. September 2022 (23:59 MEZ).

    In welchem Zeitraum kann das Vorhaben durchgeführt werden?  
    Ab 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 (davon max. sechs Monate). 

    In welcher Sprache wird der Antrag gestellt?  
    Der Antrag für DIS-TANZ-SOLO kann in deutscher oder englischer Sprache gestellt werden. Das Antragsformular steht in beiden Sprachen zur Verfügung. Außerdem steht hier ein Antragsformular in einfacher Sprache zur Verfügung.

  • BEVOR SIE IHREN ANTRAG STELLEN

    BEVOR SIE IHREN ANTRAG STELLEN

    Hier finden Sie alle Informationen zur Vorbereitung der Antragstellung, die ab dem 22. August 2022 möglich ist. 
    Um Ihren Antrag vorzubereiten, benötigen Sie folgende Dokumente und Unterlagen: 

    • Nachweis über den Wohnsitz in Deutschland: 
      Laden Sie bitte einen Scan Ihres Personalausweises oder Passes (Vorder- und Rückseite) hoch. Falls aus dem Ausweisdokument nicht der Wohnsitz in Deutschland hervorgeht, fügen Sie bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung bei. 
       
    • Beschreibung Ihres Vorhabens:
      Die Antragstellung beinhaltet sowohl eine
      • Kurzbeschreibung (500 Zeichen) und eine
      • ausführliche Beschreibung (3000 Zeichen) des Vorhabens, diese sind obligatorisch.
      • Optional haben Sie die Möglichkeit, Ihre Projektbeschreibung mit einem Video zu ergänzen, in dem Sie sich und Ihr beantragtes Projekt kurz vorstellen. Das Video ersetzt nicht die Projektbeschreibung, sondern bietet lediglich eine weitere Darstellungsform des Projektinhaltes, falls Sie sich unsicher in der schriftlichen Projektbeschreibung fühlen und dient dem Abbau von Barrieren.
        Das Video darf dabei eine maximale Länge von 3 Minuten nicht überschreiten. Ihr Video können Sie auf den Plattformen YouTube oder Vimeo einstellen. Das Video muss dort privat geschaltet werden und mit einem Passwort geschützt sein. Das Passwort vermerken Sie bei Antragstellung im Online-Formular. Bitte beachten Sie bei der Nutzung von Vimeo die Einstellung „Rating for all audiences“, sodass zu jederzeit ein Zugriff von Außerhalb auch ohne Vimeo Konto gewährleistet werden kann. Hilfe zu den Einstellungen finden Sie hier.
         
    • Nachweis über die persönliche professionelle Tätigkeit im Tanzbereich:  
      Laden Sie bitte Ihren aktuellen CV als PDF-Datei hoch (max. 1 DIN-A4-Seite).
       
    • Nachweis über einen Abschluss im Tanzbereich in den letzten drei Jahren (seit 2019): 
      • Der Abschluss an einer Hochschule oder einer staatlich anerkannten Tanzausbildung muss i.d.R. innerhalb der letzten drei Jahre (ab 2019) in Deutschland erfolgt sein.
      • Laden Sie bitte einen Scan Ihres Zeugnisses eines staatlich anerkannten Abschlusses im Bereich Tanz, Choreographie oder Tanzpädagogik hoch. Aus dem Dokument muss deutlich das Datum des Abschlusses ersichtlich sein. 
      • Wenn Ihr formaler Abschluss in Kürze bevorsteht, laden Sie bitte einen aktuellen Transcript of Records hoch, aus dem ersichtlich ist, dass Ihr Abschluss in Kürze bevorsteht (Fachsemester/Ausbildungsjahr). Das Datum der Ausstellung muss auf Ihrem Scan deutlich ersichtlich sein.
      • In begründeten Ausnahmefällen (z.B. Aussetzen durch Elternzeit, Krankheit. o.ä.) kann der Abschluss auch vor 2019 erfolgt sein; bitte setzen Sie sich dazu mit der Beratung in Kontakt.
         
    • Nachweise über die Beteiligung an mindestens einem künstlerischen (Tanz-)Projekt seit oder während des Abschlusses
      Als Nachweis über Ihre maßgebliche Beteiligung an mindestens einem künstlerischen Tanzprojekt, einer Tanzproduktionen oder einem tanzpädagogischen Projekt seit Abschluss oder während der Ausbildung können Sie beispielsweise Scans von Programmheften, Pressemitteilungen, Zeitungsartikeln oder Webseiten verwenden. Auch schriftliche Bestätigungen von Produktionsstätten, künstlerischen Leiter*innen sowie tanzpädagogischen Einrichtungen oder Tanzschulen sind als Nachweis möglich.
  • Hinweise mit Rückblick auf die vergangenen Ausschreibungsrunden

    Hinweise mit Rückblick auf die vergangenen Ausschreibungsrunden

    Hinweise mit Rückblick auf die vergangenen Ausschreibungsrunden

    Für die Antragstellung möchten wir Ihnen mit Rückblick auf die Jurydiskussionen der vergangenen Ausschreibungsrunden noch einige Hinweise zur Beschreibung des Vorhabens geben: 

    • Die Kurzbeschreibung beinhaltet in knappen Stichworten die Ziele sowie die wichtigsten Aspekte des Vorhabens (Themen bzw. Methoden, Ausgangspunkt, Ziel). 
    • Die ausführliche Beschreibung soll anschließend einen Einblick in Ihre aktuelle biografische und künstlerische Position sowie Ihr konkretes Vorhaben geben. 
    • Die Förderung ist darauf ausgerichtet, dass der Fokus des Vorhabens auf der eigenen Arbeit liegt und die eigene Arbeitszeit mit einem monatlichen Betrag gefördert wird. Es ist durchaus möglich, andere Tanzschaffende / Expert*innen in das Vorhaben einzubinden. Diese Zusammenarbeit kann in die Vorhabenbeschreibung einfließen, ebenso die Darstellung der fairen und angemessenen Vergütung der beteiligten Künstler*innen und Expert*innen.

    Die folgenden Fragen können Ihnen bei der Konzeption Ihrer Projektbeschreibung helfen. Je nach Fokus des Vorhabens sind unterschiedliche Fragen relevant: 

    • In welcher aktuellen Situation (biografisch, künstlerisch) befinden Sie sich gerade? 
    • Wie ist die Entscheidung für Ihr Vorhaben begründet? 
    • Warum haben Sie sich für das Thema oder die Arbeitsweise (künstlerische Methode, Recherche, Archivierung etc.) entschieden? 
    • Wie ist das Thema/die Arbeitsweise an ihre (künstlerische) Praxis angebunden? 
    • In welchem Entwicklungsstadium befindet sich Ihr Vorhaben? 
    • Welche Entwicklung soll das Vorhaben in dem Förderzeitraum durchlaufen? (Prototyp, Umsetzung, Reflexion/Abschluss) 
    • Auf welche Erfahrungen können Sie zu diesem Thema/Arbeitsweise zurückgreifen bzw. mit welchen Expert*innen arbeiten sie zusammen? 
    • Wenn Sie mit weiteren Personen arbeiten, wie sind diese eingebunden? Inwiefern wird das Vorhaben Ihnen auch in der Zukunft eine bessere Arbeitsbasis ermöglichen?
    • Welche Relevanz und Nachhaltigkeit hat ihr Vorhaben für Ihre eigene künstlerische Arbeit? 
    • Welcher Mehrwert könnte aus Ihrem Vorhaben für die Tanzszene geschaffen werden?

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