Die stipendienartige Förderung DIS-TANZ-SOLO richtet sich an soloselbständige Tanzschaffende und fördert eigene (künstlerische) Arbeitsprozesse und Projekte. Das Erlernen und Ausprobieren neuer Methoden bzw. Theorien soll ermöglicht und das Recherchieren und Weiterbilden unterstützt werden. Außerdem können die Mittel zum Ordnen, Dokumentieren und Archivieren der eigenen künstlerischen Arbeit eingesetzt werden. Es können Vorhaben gefördert werden, die eigene Arbeitsmethoden neu justieren und reflektieren sowie Wissen erweitern und innovative Arbeitsweisen formulieren. Der Schwerpunkt der fünften Ausschreibungsrunde liegt auf Transformationsprozessen und soll Tanzschaffende in ihren Recherche-, Weiterbildungs- und Konzeptionsprojekten unterstützen.
DIS-TANZ-SOLO für Absolvent*innen bezieht sich dabei auf Vorhaben, die sich auf die künstlerische Praxis fokussieren oder die Erstorientierung der Absolvent*innen in der Tanzszene fördern. Es kann sich hierbei um Vorbereitungsmaßnahmen auf das Berufsleben handeln sowie Vernetzungsvorhaben unterstützen. Auch der selbstständige Trainings- und Probenprozess ist darin eingeschlossen.
Wer kann beantragen?
Soloselbständige im Tanz – Absolvent*innen mit einem staatlich anerkannten Abschluss im Bereich Tanz sind antragsberechtigt. Der Abschluss darf i.d.R. nicht mehr als zwei Jahre zurückliegen (Januar 2019). Antragsteller*innen müssen Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Es können nur Absolvent*innen beantragen, die ein Projekt als soloselbstständige*r Tanzschaffende*r durchführen wollen. Es ist nicht möglich, durch das Förderprogramm DIS-TANZ-SOLO als Absolvent*in bei einem Ensemble mitzuwirken.
Bitte informieren Sie sich in diesem Fall zum Förderprogramm DIS-TANZ-START.
Was ist DIS-TANZ-START?
Mit dem Förderprogramm DIS-TANZ-START ermöglicht der Dachverband Tanz Deutschland jungen Tänzer*innen nach ihrer Ausbildung den Anschluss an die professionelle Tanzszene in Deutschland.
In Zeiten, in denen Vortanzen, Trainings, Aufführungen und Projekte pandemiebedingt nicht oder nur sehr eingeschränkt stattfinden können, ist das Ziel, möglichst viele Absolvent*innen – beziehungsweise Berufseinsteiger*innen – in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in etablierten Ensembles der Stadt- und Staatstheater sowie Compagnien der freien Tanzszene und Produktionshäusern aufnehmen und mitwirken zu lassen.
Die Nachwuchstänzer*innen sammeln dadurch erste Erfahrungen als Mitglied einer Compagnie, entwickeln Tanztechnik, Selbstbewusstsein, Kondition und Kreativität weiter, und sollen dadurch für zukünftige Arbeitsmöglichkeiten als professionelle*r Tänzer*in weitergebildet und vorbereitet werden.
Darüber hinaus werden Workshops zur Weiterbildung und Qualifizierung angeboten.
Das bedeutet: Falls Sie also als Absolvent*in in einem Ensemble arbeiten möchten, verweisen wir Sie auf dieses Programm.
Was kann beantragt werden?
Fördergegenstand ist die eigene Arbeit von soloselbstständigen Tanzschaffenden an einem Vorhaben, in dessen Rahmen z.B. die eigenen Arbeitsmethoden entwickelt und reflektiert, innovative Felder ausprobiert und neue Methoden oder Theorien kennen- bzw. erlernt werden. Das Vorhaben kann sowohl die Recherche und Entwicklung neuer Inhalte, als auch das aktive Training umfassen und soll den Einstieg ins Berufsleben von Absolvent*innen in der freien Tanzszene als soloselbstständige Tanzschaffende unterstützen. Das Projekt muss dabei selbstständig durchgeführt und entwickelt werden, es ist nicht möglich, bei einem Ensemble mitzuwirken.
Was kann nicht beantragt werden?
Produktionen können durch die Fördermittel der fünften Ausschreibungsrunde nicht finanziert werden. Der Schwerpunkt dieser Ausschreibungsrunde liegt auf Transformationsprozessen und soll Tanzschaffende in ihren Recherche-, Weiterbildungs- und Konzeptionsprojekten unterstützen.
Welche Fördersumme kann beantragt werden?
Insgesamt min. 3.000€ und max. 12.500€ für min. 2 bis max. 6 Monate.
Wie wird die Fördersumme berechnet?
Der monatliche Arbeitsaufwand wird im Antrag selbstständig berechnet: Grundlage dafür ist die vom Bundesverband für darstellende Künste empfohlene Honoraruntergrenze von 2.490€ im Monat. Die Arbeit am Vorhaben wird nach Zeitaufwand folgendermaßen errechnet:
wenig (einen Tag pro Woche, 500€; mindestens 6 Monate)
teilweise (2 Tage pro Woche, 1.000€, mindestens 3 Monate)
mehr als die Hälfte Ihrer Arbeitszeit (3 Tage pro Woche, 1.500€, mindestens 2 Monate)
in Vollzeit (5 Tage pro Woche, 2.500€, maximal 5 Monate)
Ist eine Kofinanzierung Voraussetzung?
Für DIS-TANZ-SOLO wird keine Kofinanzierung vorausgesetzt, es handelt sich um eine Vollfinanzierung.
Wann ist Bewerbungsschluss?
Antragsfrist ist der 12. September 2022 (23:59 MEZ).
In welchem Zeitraum kann das Vorhaben durchgeführt werden?
Ab 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 (davon max. sechs Monate).
In welcher Sprache wird der Antrag gestellt?
Der Antrag für DIS-TANZ-SOLO kann in deutscher oder englischer Sprache gestellt werden. Das Antragsformular steht in beiden Sprachen zur Verfügung. Außerdem steht hier ein Antragsformular in einfacher Sprache zur Verfügung.
Hier finden Sie alle Informationen zur Vorbereitung der Antragstellung, die ab dem 22. August 2022 möglich ist.
Um Ihren Antrag vorzubereiten, benötigen Sie folgende Dokumente und Unterlagen:
Hinweise mit Rückblick auf die vergangenen Ausschreibungsrunden
Für die Antragstellung möchten wir Ihnen mit Rückblick auf die Jurydiskussionen der vergangenen Ausschreibungsrunden noch einige Hinweise zur Beschreibung des Vorhabens geben:
Die folgenden Fragen können Ihnen bei der Konzeption Ihrer Projektbeschreibung helfen. Je nach Fokus des Vorhabens sind unterschiedliche Fragen relevant: