Das FAQ zu den Teilprogrammen finden Sie weiter unten.
Das Hilfsprogramm für die deutsche Tanzszene ist mit den laufenden und neuen Förderinitiativen des Bundes und der Länder so abgestimmt, dass die Programme einander ergänzen, aber Überkompensationen vermieden werden.
Das Konzept sieht die Umsetzung von drei Säulen vor: TANZPAKT RECONNECT zur Stärkung und Zukunftssicherung von Tanzstrukturen. DIS-TANZEN als Förderprogramm für soloselbständige Tanzschaffende und als Impulsförderung für Tanzschulen und Tanzpädagogik in kulturellen Einrichtungen. STEPPING OUT zur Förderung der Entwicklung, Produktion und Distribution von Tanz in neuen Räumen. Antragsteller*innen können sich mit einem identischen Vorhaben nicht bei mehr als einem der Programme um Förderung bewerben.
Mit dem Hilfsprogramm DIS-TANZEN unterstützt der Dachverband Tanz Deutschland e.V. den Wiederbeginn künstlerischer und tanzpädagogischer Tätigkeit in der Corona-Krise. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Entwicklung und Erprobung neuer Formen des künstlerischen und tanzpädagogischen bzw. tanzvermittelnden Arbeitens gelegt. Ziel von DIS-TANZEN ist es, die einzelnen Akteur*innen des Tanzes in der Zukunft zu stärken und innovative Beispiele sowie Modelle für die gesamte Tanzszene entstehen zu lassen.
DIS-TANZEN hat ein Fördervolumen von insgesamt 24 Mio. Euro.
DIS-TANZ-SOLO richtet sich an soloselbstständige Tanzschaffende: Choreograf*innen, Tänzer*innen, Dramaturg*innen, Produzent*innen, Kurator*innen, Techniker*innen, Tanzvermittler*innen, Tanzpädagog*innen und andere Soloselbstständige, die an künstlerischen und vermittelnden Prozessen professionell beteiligt sind.
DIS-TANZ-IMPULS ist ein Förderprogramm für Tanzschulen und kulturelle Einrichtungen mit tanzpädagogischem Angebot. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Der*die Antragsteller*in muss sein*ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Ja, das ist möglich. Sie können sich entweder mit einem Folgeprojekt bewerben oder ein neues Projekt einreichen. Bitte beachten Sie, dass die Jury ein starkes Augenmerk auf die Projekte noch nicht geförderter Antragsteller*innen haben wird.
Ein direktes Folgeprojekt ist nur möglich, wenn Ihr erstes Projekt bereits erfolgreich abgeschlossen ist. In der Projektbeschreibung ist auf die Ergebnisse des ersten Projekts einzugehen und darzustellen, warum ein Folgeprojekt sinnvoll und nachhaltig ist. Das Folgeprojekt muss außerdem ein neu zu erreichendes Ziel(e) benennen.
Anträge werden ausschließlich über die Website www.dis-tanzen.de online unter Antragstellung eingereicht.
Die Prüfung der Anträge erfolgt im Büro des Dachverband Tanz Deutschland.
Die Anträge werden von einer unabhängigen Jury bewertet. Hier eine Übersicht der Jurys für DIS-TANZ-SOLO und DIS-TANZ-IMPULS.
Die Antragsfrist für TANZPAKT RECONNECT ist am 05.08.2021 abgelaufen.
Hier können Sie sich zu NPN – STEPPING OUT informieren. Zurzeit sind keine weiteren Vergaben geplant.
Ja, es ist möglich, sich für DIS-TANZEN zu bewerben, wenn man bereits Soforthilfe in Anspruch genommen hat, oder andere Förderprogramme in Anspruch nimmt. Es dürfen jedoch nicht die gleichen Kosten mehrfach in verschiedenen Förderungen abgerechnet werden. Dies ist unbedingt zu beachten.
Grundsätzlich ist es möglich, sich bei mehreren Programmen des Hilfsprogramms Tanz zu bewerben. Allerdings kann nicht ein und dasselbe Projekt (Vorhaben oder Maßnahme) durch verschiedene Förderprogramme gefördert werden. D.h. in jedem Förderprogramm muss ein Antrag für ein eigenes Projekt gestellt werden.
Für DIS-TANZ-SOLO steht sowohl ein Antragsformular auf deutsch als auch auf englisch zur Verfügung.
Auch bei DIS-TANZ-IMPULS können Texte in englischer Sprache eingereicht werden.
Grundsätzlich können abgelehnte Anträge der vergangenen Antragsrunden erneut eingereicht werden.
Wir empfehlen jedoch, den Antrag zu überarbeiten.
Leider können wir keine Auskünfte zu inhaltlichen Fragen geben.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch Dachverband Tanz Deutschland.
Die Antragsfrist für die fünfte Förderrunde im DIS-TANZ-SOLO Programm ist der 12. September 2022.
Es sind bereits vier Antragsrunden abgeschlossen. Die fünfte Antragsrunde ist vorläufig die letzte.
Folgende Fördervolumen wurden in den jeweiligen Förderrunden ausgeschüttet:
DIS-TANZ-SOLO 1: 1,45 Mio Euro
DIS-TANZ-SOLO 2: 1,49 Mio Euro
DIS-TANZ-SOLO 3: 4,16 Mio Euro
DIS-TANZ-SOLO 4: 4,39 Mio Euro
Ja, das ist möglich. Sie können sich entweder mit einem Folgeprojekt bewerben oder ein neues Projekt einreichen. Bitte beachten Sie, dass die Jury ein starkes Augenmerk auf die Projekte noch nicht geförderter Antragsteller*innen haben wird.
Ein Folgeprojekt ist nur möglich, wenn Ihr erstes Projekt bereits erfolgreich abgeschlossen ist. In der Projektbeschreibung ist auf die Ergebnisse des ersten Projekts einzugehen und darzustellen, warum ein Folgeprojekt sinnvoll und nachhaltig ist. Das Folgeprojekt muss außerdem ein neu zu erreichendes Ziel(e) benennen.
Frühestmöglicher Projektbeginn für Vorhaben der fünften Förderrunde ist der 01.01.2023. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Projekt vor der Jurysitzung bereits begonnen hat oder vorher Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden.
Ab dem 22. August 2022 stehen drei verschiedene Antragsformulare zur Verfügung:
Das Formular für soloselbstständige Tanzschaffende steht auf Deutsch und auf Englisch zur Verfügung. Bitte schalten Sie die Website auf die jeweilige Sprache um.
Es steht ein Formular für Absolvent*innen auf dem Tanzbereich zur Verfügung.
Anstelle des Nachweises der Selbstständigkeit ist das Abschlusszeugnis einzureichen.
Weitere Informationen hier.
Außerdem steht ein barrierearmes Antragsformular zur Verfügung. Weitere Informationen hier.
Der Förderzeitraum für Projekte der fünften Ausschreibungsrunde endet spätestens am 30.06.2023.
Ja, die Laufzeit des Vorhabens beträgt mindestens zwei Monate.
Ja, die Laufzeit des beantragten Vorhabens kann nicht mehr als sechs Monate betragen.
Die Nachweise und Dokumente, welche für die Antragstellung eingereicht werden müssen, finden Sie bei der Auswahl des für Sie passenden Antrags. Zusätzlich werden diese ebenso im Antragsformular benannt.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Nein, für das DIS-TANZ-SOLO Programm genügen die Angaben (Dauer und monatlicher Betrag) im Antragsformular.
Nein, Sie haben optional die Möglichkeit, Ihre Projektbeschreibung mit einem Video zu ergänzen, in dem Sie sich und Ihr beantragtes Projekt kurz vorstellen.
Das Video darf dabei eine maximale Länge von 3 Minuten nicht überschreiten. Ihr Video können Sie auf den Plattformen YouTube oder Vimeo einstellen. Das Video muss dort privat geschaltet werden und mit einem Passwort geschützt sein. Das Passwort können Sie unten im Feld vermerken. Bitte beachten Sie bei der Nutzung von Vimeo die Einstellung „Rating for all audiences“, sodass zu jederzeit ein Zugriff von Außerhalb auch ohne Vimeo Konto gewährleistet werden kann.
Das Video ersetzt nicht die Projektbeschreibung, sondern bietet lediglich eine weitere Darstellungsform des Projektinhaltes, falls Sie sich unsicher in der schriftlichen Projektbeschreibung fühlen.
Ziel von DIS-TANZEN ist der Wiederbeginn künstlerischer Tätigkeit im professionellen Bereich. Eine maßgebliche Beteiligung heißt hier die Mitwirkung an Tanzprojekten, Tanzproduktionen oder tanzpädagogischen Projekten im professionellen Bereich, d.h. die Ausübung einer für die Realisierung des Projekts relevanten Tätigkeit. Dies können sowohl künstlerische also auch vermittelnde, organisatorische und technische Tätigkeiten sein. Die Art der Mitwirkung muss aus den im Antrag übermittelten Nachweisen hervorgehen.
Als Nachweis über Ihre maßgebliche Beteiligung an zwei bis vier künstlerischen Tanzprojekten, Tanzproduktionen oder tanzpädagogischen Projekten können Sie beispielsweise Scans von Programmheften, Pressemitteilungen, Zeitungsartikeln oder Webseiten verwenden.
Journalist*innen belegen bitte ihre professionelle Tätigkeit über mind. 4 Zeitungs- oder Zeitschriftenartikel (Ankündigungen, Rezensionen, Fachartikel). Bitte markieren Sie Ihren Namen und das Datum der Veranstaltung / des Projekts / der Publikation im hochgeladenen Dokument. Auch schriftliche Bestätigungen von Produktionsstätten, künstlerischen Leiter*innen sowie tanzpädagogischen Einrichtungen oder Tanzschulen sind als Nachweis möglich.
Grundsätzlich wird für eine DIS-TANZ-SOLO-Förderung eine Selbstständigkeit von mind. zwei Jahren vorausgesetzt. Aber auch Personen mit hybriden Erwerbstätigkeiten können sich bewerben. Aktuell und im Förderzeitraum dürfen die Geförderten nicht mehr als 50% ihrer Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis beziehen. Bitte weisen Sie dies bei Antragstellung durch Ihren Steuerbescheid nach. Die Prüfung Ihrer eingereichten Unterlagen erfolgt im Dachverband Tanz Deutschland. Die Entscheidung zur Förderung obliegt der Jury.
Ja, das ist möglich, wenn Sie die Beteiligung an künstlerischen Tanzprojekten nachweisen können. Wenn Sie sich allerdings als Vertreter*in einer Tanzschule bewerben möchten, verweisen wir auf den Programmteil DIS-TANZ-IMPULS. Leider ist keine weitere Ausschreibung für IMPULS geplant.
Absolvent*innen mit einem staatlich anerkannten Abschluss im Bereich Tanz sind antragsberechtigt. Der Abschluss darf i.d.R. nicht mehr als drei Jahre zurückliegen (Januar 2019) und muss an einer deutschen Hochschule bzw. Schule absolviert worden sein. Antragsteller*innen müssen Ihren Wohnsitz in Deutschland haben. Hier finden Sie weitere Informationen.
Es können nur Absolvent*innen beantragen, die ein Projekt als soloselbstständige*r Tanzschaffende*r durchführen wollen. Es ist nicht möglich, durch das Förderprogramm DIS-TANZ-SOLO als Absolvent*in bei einem Ensemble mitzuwirken.
Bitte informieren Sie sich in diesem Fall zum neuen Förderprogramm DIS-TANZ-START.
Sie weisen Ihren staatlich anerkannten Abschluss im Bereich Tanz durch Ihr Abschlusszeugnis nach. Der Abschluss muss i.d.R. innerhalb der letzten drei Jahre (ab 2019) in Deutschland erfolgt sein. Dafür laden Sie einen Scan Ihres Abschlusszeugnisses als PDF hoch. Auf Ihrem Abschlusszeugnis muss deutlich das Datum des Abschlusses ersichtlich sein.
Wenn Ihr formaler Abschluss in Kürze bevorsteht, laden Sie bitte einen aktuellen Transcript of Records hoch, aus dem ersichtlich ist, dass Ihr Abschluss in Kürze bevorsteht (Fachsemester/Ausbildungsjahr).Das Datum der Ausstellung muss auf Ihrem Scan deutlich ersichtlich sein. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Studium/Ihre Ausbildung abgeschlossen haben müssen, bevor Ihr Förderzeitraum beginnt. Das Abschlusszeugnis muss ohne Nachfrage eingereicht werden, sobald es vorliegt.
Insgesamt mind. 3.000€ und max. 12.500€ für mind. 2 bis max. 6 Monate.
Der monatliche Arbeitsaufwand wird im Antrag selbstständig berechnet: Grundlage dafür ist die vom Bundesverband für darstellende Künste empfohlene Honoraruntergrenze von 2.490€ im Monat. Die Arbeit am Vorhaben wird nach Zeitaufwand folgendermaßen errechnet:
wenig (einen Tag pro Woche, 500€; 6 Monate)
teilweise (2 Tage pro Woche, 1.000€, mindestens 3 Monate)
mehr als die Hälfte Ihrer Arbeitszeit (3 Tage pro Woche, 1.500€, mindestens 2 Monate)
in Vollzeit (5 Tage pro Woche, 2.500€, maximal 5 Monate)
Wenn eine monatliche Förderung von 500 € beantragt wird, muss der Förderzeitraum 6 Monate betragen, da die mind. Fördersumme sich auf 3.000 € beläuft (500€ monatl. Förderung x 6 Monate = 3.00€).
Wenn eine monatliche Förderung von 1.000€ beantragt wird, kann der Förderzeitraum zwischen drei und sechs Monaten variieren. (1.000€ monatl. Förderung x 3 Monate = 3.000€ oder 1000 € monatliche Förderung x 6 Monate = 6.000€).
Wenn eine monatliche Förderung von 1.500€ beantragt wird, kann der Förderzeitraum zwischen zwei und sechs Monaten variieren (1.500€ monatl. Förderung x 2 Monate = 3.000€ (mind. Fördersumme) oder 1.500 € monatliche Förderung x 6 Monate = 9.000€).
Wenn eine Förderung von 2.500€ beantragt wird, kann der Förderzeitraum zwischen zwei und fünf Monaten variieren. (2.500€ monatl. Förderung x 2 Monate = 5.000€ oder 2.500€ monatl. Förderung x 5 Monate = 12.500€)
Sie finden Beispiele und Inspiration auf unserem Blog www.exisdance.de unter DIS-TANZ-SOLO.
Ja, die Förderung kann auch für die Recherche für ein/e Projekt/Produktion verwendet werden.
Nein, die Förderung ist für Ihre eigene Arbeit an Ihrem Vorhaben bestimmt.
Die Förderung ist als Einnahme für Ihre Arbeit am Vorhaben zu verwenden. Wenn Sie andere Personen einbeziehen, so können Sie diese nur aus eigenen Mitteln honorieren.
Ja, Sie können weitere Personen in Ihrem Vorhaben erwähnen. Bei Partner:innenanträgen geht es aber darum, ob weitere Personen auch gefördert werden sollen, um das Projekt mit durchführen zu können. Dafür geben Sie im Formular bitte die Namen der anderen Antragsteller*innen im vorgesehenen Feld ein. Aus der jeweiligen Projektbeschreibung muss deutlich hervorgehen, welchen inhaltlichen Anteil im Projekt Sie selbst übernehmen.
Sie reichen zum Abschluss einen sogenannten Verwendungsnachweis ein. Weitere Informationen finden Sie im FAQ für Geförderte und in den Downloads für Geförderte.
Ja, gewünscht ist eine der Kunstform angemessene Dokumentation des Vorhabens. Wir möchten die vielen Vorhaben als Chance nutzen, um gute Ansätze zu teilen, spannende Vorhaben andere inspirieren, Ergebnisse zum Startpunkt für neue Ideen werden. Der Dachverband Tanz Deutschland hat dazu einen Blog ins Leben gerufen auf dem die Geförderten wie auch andere Tanzschaffende ihre Arbeitsprozesse und Ergebnisse teilen können. Sie finden ihn unter www.exisdance.de .
Ja, wenn es zwei unterschiedliche Projektinhalte sind und diese zeitlich miteinander vereinbar sind.
Ausnahme: Sie beantragen und erhalten eine Förderung von DIS-TANZ-SOLO für 2.500€ monatliche Rate und arbeiten damit Vollzeit. Eine zeitgleiche Durchführung ist damit ausgeschlossen. Wir bitten Sie, ggf. Förderzeiträume anzugleichen oder nur ein Förderprojekt auszuwählen.
Nein, wenn Sie denselben inhaltlichen Projektantrag bei unterschiedlichen Förderprogrammen eingereicht haben und beide werden zur Förderung ausgewählt. Bitte entscheiden Sie sich hier für eins.
Ja, da DIS-TANZ-SOLO eine Projektförderung ist, kann diese mit einem Stipendium kombiniert werden.
Über die Anträge entscheidet eine unabhängige Jury.
Kriterien sind der bisherige Verlauf der professionellen Arbeit und die inhaltliche Beschreibung Ihres Vorhabens. Außerdem werden die Anträge auf ihre Umsetzbarkeit hinsichtlich zeitlichen Aufwands und Umfang geprüft.
Voraussichtlich werden die Ergebnisse für die fünfte Antragsrunde Anfang Dezember 2022 bekannt gegeben.
Ja, auch Bewerber*innen, die keine Förderung erhalten, werden darüber informiert.
Die Fördersummen werden so ausgezahlt, dass nach Beginn des Vorhabens immer für die zurückliegenden vier Wochen anteilig die geplante Förderung abgerufen werden kann. Hierfür führen die Geförderten einen sogenannten Mittelabruf durch. Weitere Informationen erhalten Sie im Falle einer Förderung.
Hier geht’s zu Informationen zur Beratung zu DIS-TANZEN.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Bitte wenden Sie sich an:
Jette Büchsenschütz
j.buechsenschuetz@dachverband-tanz.de
Sie ist erreichbar am Dienstag und Donnerstag von 10 bis 14 Uhr
unter: 030 20 84 99 816.
Die Förderung richtet sich an Tanzschulen sowie kulturelle Einrichtungen mit tanzpädagogischem Angebot.
Der Begriff „Tanzschulen“ wird bei DIS-TANZEN nicht begrenzt auf Gesellschaftstanz-Schulen gebraucht, sondern meint Schulen und Angebote jeglicher Tanzrichtungen und Tanzstile. Die Schule oder Einrichtung muss dieses Angebot überwiegend (mindestens zu 50%) wirtschaftlich aus nicht-öffentlichen Mitteln und Einnahmen realisieren. Bei einer bereits vorhandenen öffentlichen Förderung ist dies nachzuweisen.
Die beantragende Schule / Einrichtung soll i.d.R. mind. zwei Jahre (Gründung vor 2020) bestehen. Das Programm richtet sich an den Erhalt der bestehenden Strukturen. Aus diesem Grund können keine Neugründungen finanziert werden.
Der Antragschluss für die vierte DIS-TANZ-IMPULS Ausschreibung ist am 14. Februar 2022 (23:59 Uhr MEZ).
In Ihrem Antrag beschreiben Sie eine Maßnahme, ein Projekt, das Sie umsetzen möchten. Darunter verstehen wir alle Bemühungen, um Ihre Tanzschule und das tanzpädagogische Angebot in der Corona-Pandemie zu stärken und neu aufzustellen, um weiterhin agieren zu können.
Es können keine Kosten, die bereits in der Vergangenheit entstanden sind, finanziert werden. Aber mit der Maßnahme können Sie Ihr Angebot ab Mai 2022 mit einer zusätzlichen Finanzierung neu aufstellen.
Die Förderung erfolgt als so genannte Projektförderung, Sie reichen eine inhaltliche Beschreibung mit formulierten Zielen der Maßnahme, einen Finanzierungsplan, der die Kosten des Projekts darstellt und weitere Unterlagen und Informationen zu Ihrer Tanzschule bzw. Einrichtung ein. Weitere Informationen dazu finden Sie unter der Antragsvorbereitung.
Das Projekt kann bei positiver Bewilligung frühestens am 1. Mai 2022 beginnen.
In dieser vierten Antragsrunde ist kein vorzeitiger Maßnahmebeginn vorgesehen.
Der Förderzeitraum der Maßnahmen der vierten Förderrunde endet am 31. Dezember 2022. Es sind derzeit keine Verlängerungen des Zeitraums möglich.
Insgesamt wurden für DIS-TANZ-IMPULS bisher drei Antragsrunden realisiert. Die vierte Ausschreibung in 2022 bildet die vierte Antragsmöglichkeit.
Nein, diese soll sinnvoll für das Projekt selbst eingeschätzt werden und kann frei im möglichen maximalen Förderzeitraum gewählt werden.
Maximal möglich sind acht Monate (Mai bis Dezember 2022).
Über die Anträge entscheidet eine unabhängige Jury, in der auch Vertreter:innen der Verbände der Tanzschulen, Tanzpädagog:innen und Tanzvermittler:innen mitwirken. Informationen zur Juryzusammensetzung finden Sie hier.
Die Jury bewertet die inhaltliche Beschreibung der Maßnahme und die Plausibilität des Finanzierungsplans, und zieht die Darstellung der bisherigen Arbeit bzw. des Profils hinzu.
Die Entscheidung der Jury wird Ende April 2022 bekannt gegeben. Zu- und Absagen werden per Mail versendet.
Nein. Sie können bei Ihrer Maßnahme mit einer anderen, schon länger bestehenden Schule kooperieren, welche den gemeinsamen Antrag stellt. Bitte informieren Sie sich dazu unter der Frage zu den Kooperationsanträgen.
Sie können eine Tanzschule, an der Sie tätig sind, für einen Antrag gewinnen und als Teil der Maßnahme Ihre Honorare kalkulieren.
Die Nachweise und Dokumente, welche für die Antragstellung eingereicht werden müssen, sind im Antragsformular und unter Vorbereitung benannt.
Bitte geben Sie drei möglichst realistisch eingeschätzte Kennzahlen an, die den Erfolg des Projekts anhand quantitativ messbar darstellen.
Durch die Bundesförderung sind wir darauf angewiesen, quantitative Erfolgskennzahlen für ein Projekt abzufragen und diese in die Fördervereinbarung aufzunehmen. Die Kennzahlen sollen dem Projekt angemessen formuliert werden, eine besonders hohe Kennzahl führt nicht automatisch zur Förderung des Projekts!
Das Nichterreichen der Projektkennzahlen zieht keine Verpflichtung zur Rückzahlung der Fördermittel oder sonstige Sanktionen nach sich.
Beispiel: Wenn in Ihrer Maßnahme vor allem Kurse im Mittelpunkt stehen, können die Anzahl an Kursen und Anzahl der Teilnehmer*innen diese Kennzahlen sein; bei Anschaffungen die Anzahl der angeschafften Gegenstände usw. Ein Beispiel:
1. Kennzahl: 5 Kurse
2. Kennzahl: 15 Streamings
3. Kennzahl: 100 Teilnehmer*innen
Unsere Empfehlung liegt bei 40 Euro Vergütung pro Stunde als Honorarkraft, angelehnt an eine vergleichbare Stelle im öffentlichen Dienst. Bitte wenden Sie sich auch an Ihre Verbände für weitere Fragen.
Diese Empfehlung ist als Richtwert gedacht. Bitte achten Sie in Ihren Projekten auf eine angemessene Vergütung aller Beteiligten.
Wenn angestellte Mitarbeiter*innen im Projekt Aufgaben übernehmen, so ist dies in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag festzuhalten. Der Zusatz muss dokumentieren, dass die/der Mitarbeiter*in der betreffenden Zeit aus betrieblichen Gründen ihren/seinen Arbeitsumfang um eine bestimmte Zeit x (%-Anteil oder Stundenzahl) reduziert, und um die Zeit x oder zusätzlich um die Zeit y (%-Anteil oder Stundenzahl) in der Maßnahme tätig wird. Weiterhin muss hierzu ein Stundennachweis geführt werden.
Bei nicht in Vollzeit beschäftigten Mitarbeiter*innen könnte ggf. eine Aufstockung erfolgen. Bei Azubis, Bundesfreiwilligen u.ä. wäre eine ähnliche Vereinbarung schriftlich festzuhalten.
Die anteiligen Kosten werden dann der Maßnahme buchhalterisch zugeordnet.
Es ist nicht möglich, angestelltes Personal zusätzlich über Honorarkosten zu finanzieren.
Die DIS-TANZ-IMPULS-Fördermittel werden dem Projektträger in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Übernommen werden die im Finanzierungsplan veranschlagten Ausgaben bis zur Höhe der bewilligten Fördersumme. Nach den Fördergrundsätzen der BKM gelten nur diejenigen Ausgaben als zuwendungsfähig, die unmittelbar durch das Projekt entstehen. Der Träger des Projekts, d.h. Sie als Geförderte, verpflichtet sich, die Fördermittel wirtschaftlich und sparsam ausschließlich für die Zwecke der beantragten Maßnahme einzusetzen. Es wird keine Vollfinanzierung der Maßnahme gegeben, die Geförderten müssen 10% an eigenen Mitteln oder aus Drittmitteln (Spenden, Sponsoring, andere Förderungen) einsetzen.
Im Rahmen von NEUSTART KULTUR beziehen wir uns auf die ausgabenbezogene Doppelförderung. Darunter verstehen wir, dass ein- und dieselbe Ausgabenposition mehrfach gefördert wird – entweder durch denselben Zuwendungsgeber (etwa beim DTD in verschiedenen Förderprogrammen) oder durch unterschiedliche Zuwendungsgeber (etwa andere Förderer im Tanzbereich von NEUSTART KULTUR sowie auch eine Fördereinrichtung auf kommunaler oder Landesebene wie z.B. Überbrückungshilfe III und Kurzarbeitergeld). Eine so verstandene Doppelförderung ist unzulässig.
Ja, das ist möglich, wenn Sie eine Maßnahme bspw. ortsübergreifend durchführen möchten. Es gibt dabei eine hauptantragstellende Tanzschule, die den Antrag stellt und über die die Förderung dann ggf. verwaltet wird. Es ist sinnvoll, einen Kooperationsvertrag zu schließen.
Bitte reichen Sie einen gemeinsamen Finanzierungsplan und eine gemeinsame Projektbeschreibung ein. Es können nicht mehr als 20.000 Euro Förderung beantragt werden.
Bitte geben Sie die beteiligte(n) Tanzschulen in der Kurzbeschreibung und Projektbeschreibung an und benennen Sie die Kooperation gerne in Ihrem Titel der gemeinsamen Maßnahme.
Ja, es können Corona-Tests(-Sets) begleitend zur beantragten Maßnahme im Finanzierungsplan angeben, sofern diese im Konzept als notwendig für den Erfolg des Projekts dargestellt werden.Diese Einzelposition kann jedoch maximal 25 % der Gesamtkosten ausmachen. Dabei muss die Tanzschule klar deutlich in ihrem Antrag und den Erläuterungen darstellen, in welcher Größenordnung gemäß Ihrer Kundenzahl und Personalzahl Tests nötig sind und eingesetzt werden sollen.
Die Mitarbeiter*innen und Kund*innen müssen dabei zuvor auf die derzeit gültigen und kostenlosen Angebote von Testzentren und Bürgertests hingewiesen und gebeten werden, diese wahrzunehmen. Erst wenn darüber hinaus eine Testnotwendigkeit für den Erfolg des Projekts besteht, können Corona-Tests zusätzlich angeschafft werden.
Hier geht’s zu Informationen zur Beratung zu DIS-TANZEN.
Sie finden unter Vorbereitung ein beschriebenes Tutorial, wie Sie einen Finanzierungsplan erstellen. Außerdem gibt es Beispiel-Finanzierungspläne zur Ansicht unter den Downloads.
Die Vorlage zum Download finden Sie i im Downloadbereich.
Förderfähig sind projektbezogene Personalkosten, Sachkosten (dabei auch Anschaffungen und Investitionen), Werbungskosten und Reisekosten.
Bitte ordnen Sie die Ausgaben entsprechend diesen Hauptpositionen zu.
Die einzelnen Ausgaben sind so aufzuschlüsseln, dass ihre Berechnung nachvollziehbar ist, z.B. durch die Nennung der Zahl von Mitwirkenden oder durch die Nennung von Einzelpreisen und Bezugsmengen (unter Erläuterungen).
Bitte fassen Sie kleinteilige Kostenfaktoren zu einer übergreifenden Einzelposition zusammen. Bitte benennen Sie in dem Fall die betreffende Einzelpositionen so, dass kleine Anpassungen Ihrer ursprünglichen Planung möglich sind. Das erhöht Ihre Flexibilität im Laufe des Projekts. Da die Förderung einer Festbetragsfinanzierung entspricht, sind umfassende nachträgliche Änderungen nicht vorgesehen. Schauen Sie dazu auch in den Beispiel-FP.
Wichtig: Sie können keine pauschalen Ausgaben abrechnen! Ausgaben müssen in jedem Fall beleghaft nachgewiesen werden können. Die Gesamtausgaben Ihres Projekts werden in der Vorlage des Finanzierungsplanes automatisch berechnet.
Schauen Sie dazu bitte auch in die Beispiel-Finanzierungspläne.
I.d.R. können zwischen 10.000 Euro und max. 20.000 Euro Förderung beantragt werden. Dazu ist ein Eigenanteil von mind. 10% einzubringen.
In begründeten Ausnahmefällen kann ein geringerer Förderbetrag beantragt werden.
Deckungsmittel bedeuten, dass die Finanzierung der genannten Ausgaben durch Einnahmen gedeckt ist. Diese setzen sich aus der von Ihnen beantragten Förderung durch den Dachverband Tanz, Eigenmitteln sowie ggfls. Drittmitteln zusammen und ergeben die Gesamteinnahmen des Projekts.
Eigenmittel können nur als bare Eigenmittel oder unbare Eigenleistungen eingebracht werden.
Wir empfehlen einen Einsatz von unbaren Eigenleistungen nur, wenn Sie keine oder nicht genügend bare Eigenmittel einbringen können. Bare Eigenmittel und unbare Eigenleistungen können auch kombiniert werden als Deckungsmittel.
Unbare Eigenleistungen sind Arbeitszeiten, die Sie als Inhaber*in Ihrem Projekt unentgeltlich zur Verfügung stellen. Diese können Sie mit max. 15 Euro pro Stunde anrechnen. Unbare Eigenleistungen, die Sie als Deckungsmitteln des Projekts einbringen, müssen in identischem Umfang auch in den Ausgaben unter 1. Personalkosten aufgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass diese Arbeitszeit de facto unvergütet bleibt. Als Beleg dient ein Stundenzettel, in dem Sie Ihre geleisteten projektrelevanten Arbeitsstunden und die Inhalte dieser Arbeit nennen. Ihre
Bei unbaren Eigenleistungen wird Ihre Arbeitszeit mit einem Stundensatz von max. 15 Euro / Stunde berechnet
Unbare Eigenleistungen dürfen max. 10% der Gesamtkosten des Projekts decken.
Hierzu der Auszug aus den Fördergrundsätzen: "Pro geleistete Arbeitsstunde (60 Minuten) pauschal 15 Euro, maximal jedoch 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bis zu einem Höchstsatz von 10.000 €. Dabei werden nur die tatsächlich geleisteten und nachgewiesenen Arbeitsstunden (unterschriebene Stundenzettel) berücksichtigt."
Eine generelle Vergütung Ihrer Arbeitszeit als Inhaber*in ist auch möglich, dies entspricht einem Honorar, welches Sie sich selbst für Leistungen innerhalb des Projekts auszahlen.
Gesicherte Drittmittel sind Mittel, die Ihnen von anderer Stelle für das Projekt zur Verfügung gestellt werden. Dies können Spenden sein oder eine Förderung durch einen anderen Förderer. Bitte beachten Sie, dass diese Drittmittel zum einen gesichert, also zwingend zum Projektstart zur Verfügung stehen müssen; ein entsprechender Nachweis der Zusicherung ist spätestens zum Beginn des Projekts vorzulegen; zum anderen achten Sie bitte darauf, dass dasselbe Projekt nicht mehrfach gefördert werden kann (Doppelförderung).
Wenn ein Betrieb (z.B. eine Tanzschule) oder ein*e Einzelunternehmer*in mehrwertsteuerpflichtig ist, muss er*sie die Mehrwertsteuer auf die Einnahmen an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig erstattet das Finanzamt die sogenannte Vorsteuer, das ist die Mehrwertsteuer, die in den Kosten oder Anschaffungen enthalten ist. Weil dem*der Antragsteller*in die Vorsteuer bereits vom Finanzamt erstattet wird, darf diese nicht in der Förderung enthalten sein (denn sonst würde man diese Vorsteuer doppelt erhalten). Deswegen wird ein Netto-Kostenplan eingereicht, in dem keine Mehrwertsteuer enthalten ist, weder bei den Kosten noch bei den Einnahmen. Auch die Abrechnung muss netto erfolgen, also ohne die Mehrwertsteuer.
Bitte klären Sie steuerrechtliche Fragen mit ihrer*m Steuerberater*in.
Zuerst werden Sie die Information über eine positive Entscheidung der Jury erhalten. Wenn Sie in Ihrem Antrag angegeben haben, dass Sie Ihre Maßnahme sofort nach dieser Information im Mai 2022 starten wollen, übermitteln wir Ihnen unsere Zustimmung hierzu.
Sie erhalten dann von uns eine Fördervereinbarung. Hierin wird geregelt, wie die Förderung verwendet werden darf, was bei Änderungen im Verlauf der Maßnahme zu beachten ist und wie Sie die Mittelverwendung belegen müssen. Da Sie finanzielle Mittel des Bundes erhalten, sind bei der Verwendung eine Reihe von Vorschriften zu beachten. Hierzu verpflichten Sie sich in der Fördervereinbarung.
Für die Förderung können Sie ein eigenes Konto einrichten, über das alle Einnahmen und Ausgaben abgewickelt werden. Ein Projektkonto ist nicht verpflichtend.
Ja, die Verwendung öffentlicher Mittel unterliegt bestimmten Vorschriften. Einen Überblick zu diesen Vorschriften erhalten Sie in den sogenannten Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projekte (ANBest-P). Die Geförderten verpflichten sich in der Fördervereinbarung zur Einhaltung dieser Vorschriften.
Dazu zählen u.a. folgende Punkte:
Im Falle einer Förderung erhalten Sie dazu detaillierte Informationen im Fördervertrag. Außerdem führen wir Online-Meetings mit den Geförderten durch, in denen wir die genanntenPunkte durchgehen.
Die Fördersummen werden auf Antrag (sog. Mittelabrufe) ausgezahlt. Die Fördergelder dürfen nur für Kosten abgerufen werdendie bereits in der Maßnahme entstanden sind oder in den folgenden 3 Wochen fällig sind und bezahlt werden. Dazu senden die Geförderten nach der Unterzeichnung des Fördervertrags entsprechende Mittelabrufe an den Dachverband Tanz Deutschland.
Bitte beachten Sie, dass Ihre Eigenmittel/Drittmittel von Beginn an anteilig einzubringen sind!
Generell reichen Sie nach Abschluss des Projektes drei Dokumente ein: einen Sachbericht (ca. 2 Seiten) ein, in dem Sie den Verlauf und Erfolg Ihrer Maßnahme darstellen. Die Ausgaben und Einnahmen belegen Sie (in zeitlicher Folge und voneinander getrennt) in einem Zahlenmäßigen Nachweis durch eine Aufstellung entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans und durch eine tabellarische Belegübersicht aller Einnahmen und Ausgaben in einer Belegliste. Diese und weitere Informationen dazu finden Sie im Downloadbereich für Geförderte.
Wir wollen die vielen Maßnahmen der Tanzschulen und tanzpädagogischen Einrichtungen als Chance nutzen, dass gute Ansätze auch geteilt, spannende Konzepte auch andere inspirieren, Ergebnisse zum Startpunkt für neue Ideen werden. Der Dachverband Tanz hat dazu den Blog exisdance ins Leben gerufen, auf dm Projekte sich vorstellen, ihre Arbeitsprozesse und Ergebnisse aus der Förderung zteilen können.
Wir freuen uns, wenn Sie nach dem erfolgreichen Abschluss des Projekts uns Material zukommen lassen! Bitte senden Sie dazu eine Mail an redaktion[at]dachverband-tanz.de unter Angabe Ihrer Projektnummer.
Nein, das ist nicht erforderlich. Angeschafftes Equipment bleibt Eigentum der Geförderten und muss inventarisiert werden. Sehen Sie hierzu auch die ANBest-P.
Die Nachweise müssen bis spätestens einen Monat nach Abschluss der Maßnahme bzw. nach dem Ende des bewilligten Förderzeitraums eingereicht werden.