Bevor Sie Ihren Antrag stellen
Bitte beachten Sie:
dass Sie während des Ausfüllens des Antrags das Formular nicht verlassen, da Ihre eingegebenen Daten nicht gespeichert werden!
Alle mit * markierten Felder des Formulars müssen ausgefüllt sein, bevor Ihr Antrag versendet werden kann.
Beim Abschicken erhalten Sie eine Vorschau Ihrer Angaben und können diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüfen.
Die maximal erlaubte Dateigröße beträgt max. 10 MegaByte pro Datei.
Bitte lesen Sie sich die Fördergrundsätze aufmerksam durch.
Sie benötigen folgende Informationen und Nachweise, um Ihren Antrag vollständig ausfüllen zu können:
A) Nachweis über den Wohnsitz in Deutschland:
Laden Sie bitte einen Scan Ihres Personalausweises oder Passes (Vorder- und Rückseite) hoch. Falls aus dem Ausweisdokument nicht der Wohnsitz in Deutschland hervorgeht, fügen Sie bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung bei.
B) Beschreibung Ihres Vorhabens:
Die Antragstellung beinhaltet sowohl eine
- Kurzbeschreibung (500 Zeichen) und
- eine ausführliche Beschreibung (3000 Zeichen) des Vorhabens, diese sind obligatorisch.
- Optional haben Sie die Möglichkeit, Ihre Projektbeschreibung mit einem Video zu ergänzen, in dem Sie sich und Ihr Projekt kurz vorstellen. Das Video darf dabei eine maximale Länge von 3 Minuten nicht überschreiten. Ihr Video können Sie auf den Plattformen YouTube oder Vimeo einstellen. Das Video muss dort privat geschaltet werden und mit einem Passwort geschützt sein. Das Passwort vermerken Sie bei Antragstellung hier im Online-Formular. Bitte beachten Sie bei der Nutzung von Vimeo die Einstellung „Rating for all audiences“, sodass zu jederzeit ein Zugriff von Außerhalb auch ohne Vimeo Konto gewährleistet werden kann.
C) Nachweis über die persönliche professionelle Tätigkeit im Tanzbereich:
Laden Sie bitte Ihren aktuellen CV / Arbeitsbiografie als PDF-Datei hoch (max. 1 DIN-A4-Seite).
D) Nachweis über die Selbstständigkeit:
WICHTIG: Bitte laden Sie den aktuellsten Nachweis hoch, der Ihnen vorliegt (nicht älter als 2019). Folgende Dokumente können Sie als Nachweis einreichen:
- eine aktuelle KSK-Mitgliedschaftsbestätigung oder aktuelle KSK-Jahresabrechnung
- falls keine KSK-Mitgliedschaft nachgewiesen werden kann: den aktuellsten Steuerbescheid (nicht älter als 2019)
Aus dem Steuerbescheid muss deutlich hervorgehen, dass Ihr Einkommen vollständig aus selbstständiger Tätigkeit oder mindestens die Hälfte Ihrer Gesamteinnahmen ausmacht
Bitte markieren Sie im Dokument deutlich Ihren Namen, das Steuerjahr und die betreffenden Zeilen zu Einkünften aus selbstständiger bzw. nicht-selbstständiger Tätigkeit, damit Ihr Nachweis anerkannt werden kann.
E) Nachweise über die professionelle Beteiligung an Projekten oder Produktionen im Tanzbereich in den letzten drei Jahren (ab Januar 2019):
Als Nachweis über Ihre maßgebliche Beteiligung an zwei bis vier künstlerischen Tanzprojekten, Tanzproduktionen oder tanzpädagogischen Projekten können Sie beispielsweise Scans von Programmheften, Pressemitteilungen, Zeitungsartikeln oder Webseiten verwenden.
Journalist*innen belegen bitte ihre professionelle Tätigkeit über mind. 4 Zeitungs- oder Zeitschriftenartikel (Ankündigungen, Rezensionen, Fachartikel).
Bitte markieren Sie deutlich Ihren Namen und das Datum der Veranstaltung / des Projekts / der Publikation im hochgeladenen Dokument, damit Ihr Nachweis anerkannt werden kann.
Auch schriftliche Bestätigungen von Produktionsstätten, künstlerischen Leiter*innen sowie tanzpädagogischen Einrichtungen oder Tanzschulen sind als Nachweis möglich.
Bei Fragen schauen Sie bitte unter den FAQs nach.