Das Hilfsprogramm für die deutsche Tanzszene in Höhe von 20 Mio. Euro ist mit den laufenden und neuen Förderinitiativen des Bundes und der Länder so abgestimmt, dass die Programme einander ergänzen, aber Überkompensationen vermieden werden.
Das Konzept sieht die Umsetzung von drei Säulen vor: TANZPAKT RECONNECT zur Stärkung und Zukunftssicherung von Tanzstrukturen. DIS-TANZEN als Förderprogramm für soloselbständige Tanzschaffende und als Impulsförderung für Tanzschulen und Tanzpädagogik in kulturellen Einrichtungen. STEPPING OUT zur Förderung der Entwicklung, Produktion und Distribution von Tanz in neuen Räumen. Antragsteller*innen können sich mit einem identischen Vorhaben nicht bei mehr als einem der Programme um Förderung bewerben.
Mit dem Hilfsprogramm DIS-TANZEN unterstützt der Dachverband Tanz Deutschland e.V. den Wiederbeginn künstlerischer und tanzpädagogischer Tätigkeit in der Corona-Krise. Ein besonderer Fokus wird dabei auf die Entwicklung und Erprobung neuer Formen des künstlerischen und tanzpädagogischen bzw. tanzvermittelnden Arbeitens gelegt. Ziel von DIS-TANZEN ist es, die einzelnen Akteur*innen des Tanzes in der Zukunft zu stärken und innovative Beispiele sowie Modelle für die gesamte Tanzszene entstehen zu lassen.
DIS-TANZEN hat ein Fördervolumen von insgesamt 10 Mio. Euro.
DIS-TANZ-SOLO richtet sich an soloselbstständige Tanzschaffende: Choreograf*innen, Tänzer*innen, Dramaturg*innen, Produzent*innen, Kurator*innen, Techniker*innen, Tanzvermittler*innen, Tanzpädagog*innen und andere Soloselbstständige, die an künstlerischen und vermittelnden Prozessen professionell beteiligt sind.
DIS-TANZ-IMPULS ist ein Förderprogramm für Tanzschulen und kulturelle Einrichtungen mit tanzpädagogischem Angebot. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen.
Die*der Antragsteller*in muss ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Anträge werden ausschließlich über die Website www.dis-tanzen.de online unter Antragstellung eingereicht.
Die Prüfung der Anträge erfolgt im Büro des Dachverband Tanz Deutschland.
Die Anträge werden von einer unabhängigen Jury bewertet. Hier eine Übersicht der Jurys für DIS-TANZ-SOLO und DIS-TANZ-IMPULS.
Die Antragsfrist für TANZPAKT RECONNECT ist bereits abgelaufen.
Hier können Sie bei NPN – NATIONALES PERFORMANCE NETZ, JOINT ADVENTURES einen Antrag für NPN – STEPPING OUT stellen.
Ja, es ist möglich, sich für DIS-TANZEN zu bewerben, wenn man bereits Soforthilfe in Anspruch genommen hat, oder andere Förderprogramme in Anspruch nimmt. Es dürfen jedoch nicht die gleichen Kosten mehrfach in verschiedenen Förderungen abgerechnet werden. Dies ist unbedingt zu beachten.
Grundsätzlich ist es möglich, sich bei mehreren Programmen des Hilfsprogramms Tanz zu bewerben. Allerdings kann nicht ein und dasselbe Projekt (Vorhaben oder Maßnahme) durch verschiedene Förderprogramme gefördert werden. D.h. in jedem Förderprogramm muss ein Antrag für ein eigenes Projekt gestellt werden.
Ein gefördertes Projekt darf erst nach dem Erhalt der Fördervereinbarung begonnen werden, d.h. das Fördergeld darf erst danach verwendet werden. Wenn es besondere und wichtige Gründe gibt, weswegen ein Teil der Fördermittel schon vorher verwendet werden soll, z.B. weil die Miete für Tanzschulräume vorher fällig ist, kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden.
Es kann ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden: Für DIS-TANZ-SOLO frühestens ab Mitteilung einer positiven Juryentscheidung und für DIS-TANZ-IMPULS mit dem Datum der Antragstellung. Hierzu müssen Sie im Antragsformular die Auswahl des vorzeitigen Maßnahmenbeginns (unter dem Menüpunkt Erklärungen) mit Ja beantworten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei nicht um die Zusage der Förderung handelt. Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung. Der Beginn des Vorhabens sowie sämtliche einzugehende Verpflichtungen und Ausgaben erfolgen somit auf eigenes Risiko.
Für DIS-TANZ-SOLO steht sowohl ein Antragsformular auf deutsch als auch auf englisch zur Verfügung.
Grundsätzlich können abgelehnte Anträge der ersten Förderrunde erneut eingereicht werden.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung durch Dachverband Tanz Deutschland.
Die Antragsfrist für die dritte Förderrunde im DIS-TANZ-SOLO Programm ist der 22. März 2021.
Es sind bereits zwei Antragsrunden abgeschlossen. Die dritte Antragsrunde ist vorläufig die letzte.
Ja, das Gesamtfördervolumen wird in annähernd gleicher Höhe auf die drei Antragsrunden verteilt.
Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn das Projekt vor der Jurysitzung bereits begonnen hat oder vorher Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden. Frühestmöglicher Projektbeginn für Vorhaben der dritten Förderrunde ist das Datum der Information über eine positive Entscheidung der Jury. (Voraussichtlich 01.05.2021) Ein Vorzeitiger Maßnahmenbeginn ist möglich, s. dazu die Frage zum Vorzeitigen Maßnahmenbeginn unter den allgemeinen Fragen.
Der Förderzeitraum für die erste Antragsrunde endet am 31.08.2021.
Der Förderzeitraum für die zweite Antragsrunde endet am 15.10.2021.
Der Förderzeitraum für die dritte Antragsrunde endet am 31.12.2021.
In der Regel soll die Laufzeit des beantragten Vorhabens mindestens drei Monate betragen.
Die Laufzeit des beantragten Vorhabens darf nicht mehr als acht Monate betragen.
Die Fördersummen werden so ausgezahlt, dass nach Beginn des Vorhabens immer für die zurückliegenden vier Wochen anteilig die geplante Förderung überwiesen wird. Hierzu rufen die Geförderten Ihre Mittel ab.
Die Nachweise und Dokumente, welche für die Antragstellung eingereicht werden müssen, finden Sie unter Vorbereitung und im Antragsformular benannt.
Nein, für das DIS-TANZ-SOLO Programm genügen die Angaben (Dauer und monatlicher Betrag) im Antragsformular.
Ziel von DIS-TANZEN ist der Wiederbeginn künstlerischer Tätigkeit im professionellen Bereich. Eine maßgebliche Beteiligung heißt hier die Mitwirkung an Tanzprojekten, Tanzproduktionen oder tanzpädagogischen Projekten im professionellen Bereich, d.h. die Ausübung einer für die Realisierung des Projekts relevanten Tätigkeit. Dies können sowohl künstlerische also auch vermittelnde, organisatorische und technische Tätigkeiten sein. Die Art der Mitwirkung muss aus den im Antrag übermittelten Nachweisen hervorgehen.
Grundsätzlich wird für eine DIS-TANZ-SOLO-Förderung eine Selbstständigkeit von mind. zwei Jahren vorausgesetzt. Aber auch Personen mit hybriden Erwerbstätigkeiten können sich bewerben. Aktuell und im Förderzeitraum dürfen die Geförderten nicht mehr als 50% ihrer Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis beziehen. Die Prüfung und Entscheidung zur Förderung obliegen der Jury.
Ja, das ist möglich, wenn Sie zugleich die Beteiligung an künstlerischen Tanzprojekten darstellen können. Wenn Sie sich allerdings als Vertreter*in einer Tanzschule bewerben möchten, bewerben Sie sich bitte bei DIS-TANZ-IMPULS. Ebenso können Sie bei DIS-TANZ-IMPULS mit einer Tanzschule, an der Sie unterrichten, gemeinsam an der Antragstellung arbeiten und Ihr Honorar bei den Ausgaben der Maßnahme kalkulieren.
Für die Förderung können 500€, 1.000€ oder 1.500€ pro Monat zugrunde gelegt werden. Die Projektlaufzeit, d.h. die Anzahl der Monate, ist zwischen drei und acht Monaten frei wählbar. Die Gesamtsumme darf dabei aber nicht unter 4.000€ und nicht über 12.000€ liegen.
Beispiele für Vorhaben finden Sie hier.
Ja, die Förderung kann auch für die Recherche für ein/e Projekt/Produktion verwendet werden.
Nein, die Förderung ist für Ihre eigene Arbeit an Ihrem Vorhaben bestimmt.
Die Förderung ist als Einnahme für Ihre Arbeit am Vorhaben zu verwenden. Wenn Sie andere Personen einbeziehen, so können Sie diese nur aus eigenen Mitteln honorieren.
Bitte schätzen Sie selbstständig ein, wieviel Zeit Sie monatlich an Ihrem Vorhaben arbeiten möchten. Grundlage dafür ist die vom Bundesverband für darstellende Künste empfohlene Honoraruntergrenze von 2.490€ im Monat.
Möchten Sie während des Förderzeitraumes eine klar begrenzte Zeit (ca. einen Tag pro Woche, 500€), teilweise (ca. 2 Tage pro Woche, 1.000€) oder mehr als die Hälfte Ihrer Arbeitszeit (ca. 3 Tage pro Woche, 1.500€) an dem beantragten Vorhaben arbeiten?
Wenn eine monatliche Förderung von 500 € beantragt wird, muss der Förderzeitraum acht Monate betragen, da die mind. Fördersumme sich auf 4.000 € beläuft (500€ monatl. Förderung x 8 Monate = 4.000€).
Wenn eine monatliche Förderung von 1.000€ beantragt wird, kann der Förderzeitraum zwischen fünf und acht Monaten variieren. (1.000€ monatl. Förderung x 5 Monate = 5.000€ oder 1000 € monatliche Förderung x 8 Monate = 8.000€).
Wenn eine monatliche Förderung von 1.500€ beantragt wird, kann der Förderzeitraum zwischen drei und acht Monaten variieren (1.500€ monatl. Förderung x 3 Monate = 4.500€ (mind. Fördersumme) oder 1.500 € monatliche Förderung x 8 Monate = 12.000€ (max. Fördersumme)).
Sie reichen einen Sachbericht ein, in dem Sie den Verlauf und Erfolg Ihres Vorhabens darstellen (ca. 1-2 Seiten).
Außerdem ist ein zahlenmäßiger Nachweis über die Fördersummen erforderlich.
Gewünscht ist eine der Kunstform angemessene Dokumentation des Vorhabens. Wir wollen die vielen Vorhaben als Chance nutzen, dass gute Ansätze geteilt werden, spannende Vorhaben andere inspirieren, Ergebnisse zum Startpunkt für neue Ideen werden. Der Dachverband Tanz wird hierzu eine Austauschplattform aufbauen, und die Geförderten wie auch andere Tanzschaffende einladen, ihre Arbeitsprozesse und Ergebnisse zu teilen.
Prozessbeschreibungen können im Sinne eines Vorhaben-Tagebuchs bereits während des Projekts eingereicht werden. Der Sachbericht muss spätestens einen Monat nach Abschluss des Vorhabens eingereicht werden.
Die Förderung ist als Vollfinanzierung für Ihr konkretes Vorhaben gedacht, daher kann sie nicht mit anderen Förderprogrammen kombiniert werden.
Über die Anträge entscheidet eine unabhängige Jury.
Kriterien sind der bisherige Verlauf der professionellen Arbeit und die inhaltliche Beschreibung Ihres Vorhabens.
Außerdem werden die Anträge auf ihre Umsetzbarkeit hinsichtlich zeitlichem Aufwand und Umfang geprüft.
Voraussichtlich werden die Ergebnisse für die dritte Antragsrunde Anfang Mai 2021 bekannt gegeben.
Ja, auch Bewerber*innen, die keine Förderung erhalten, werden darüber informiert.
Hier geht’s zu Informationen zur Beratung zu DIS-TANZEN.
Die Förderung richtet sich an Tanz- und Ballettschulen sowie kulturelle Einrichtungen mit tanzpädagogischem Angebot. Der Begriff „Tanzschulen“ wird bei DIS-TANZEN nicht begrenzt auf Gesellschaftstanz-Schulen gebraucht, sondern meint Schulen und Angebote jeglicher Tanzrichtungen und Tanzstile. Die Schule oder Einrichtung muss dieses Angebot überwiegend (mindestens zu 50%) wirtschaftlich aus nicht-öffentlichen Mitteln und Einnahmen realisieren. Die beantragende Schule / Einrichtung soll i.d.R. mind. zwei Jahre bestehen.
Für die DIS-TANZ-IMPULS-Förderung ist der Antragschluss am 30. November 2020.
In Ihrem Antrag beschreiben Sie eine Maßnahme. Darunter verstehen wir alle Bemühungen, um Ihre Schule und das tanzpädagogische Angebot in der Corona-Pandemie zu stärken und neu aufzustellen, um weiterhin agieren zu können. (Beispiele finden Sie hier.)
Es können keine Kosten, die bereits in der Vergangenheit entstanden sind, ausgeglichen werden. Aber mit der Maßnahme können Sie Ihre Schule / Ihr Angebot bis zum Herbst nächsten Jahres mit einer zusätzlichen Finanzierung neu aufstellen.
Die Förderung erfolgt als so genannte Projektförderung, Sie reichen eine inhaltliche Beschreibung, einen Kosten-/Finanzierungsplan und weitere Unterlagen und Informationen zu Ihrer Schule bzw. Einrichtung ein.
i.d.R. zwischen 10.000 € und 20.000 €.
In begründeten Ausnahmefällen kann ein geringerer Betrag beantragt werden.
Insgesamt wird es für DIS-TANZ-IMPULS voraussichtlich zwei Antragsrunden geben, diese ist die zweite Antragsrunde.
Ja, das Gesamtfördervolumen wird annähernd zu gleichen Teilen auf die zwei Antragsrunden verteilt.
Die Förderung kann nicht erfolgen, wenn das Projekt vor der Jurysitzung bereits begonnen hat oder vorher Ausgaben dafür getätigt oder Verträge geschlossen wurden. Frühestmöglicher Projektbeginn für Vorhaben der zweiten Förderrunde ist das Datum, an dem über eine positive Entscheidung der Jury informiert wird. Voraussichtlich soll dies der 20. Januar 2021 sein. Allerdings ist ein Vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich, der mit dem Datum der Antragstellung beantragt werden kann. Hierzu müssen Sie im Antragsformular die Auswahl des vorzeitigen Maßnahmenbeginns (unter dem Menüpunkt Erklärungen) mit Ja beantworten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei nicht um die Zusage der Förderung handelt. Es besteht kein Anspruch auf eine Förderung. Der Beginn der Maßnahme sowie sämtliche einzugehende Verpflichtungen und Ausgaben erfolgen somit auf eigenes Risiko.
Der Förderzeitraum der Maßnahmen der zweiten Förderrunde endet am 30.09.2021.
In der Regel soll die Laufzeit der beantragten Maßnahmen mindestens 3 Monate betragen. Maximal möglich sind 8,5 Monate.
Über die Anträge entscheidet eine unabhängige Jury, in der auch Vertreter*innen der Verbände der Tanzschulen, Tanzpädagog*innen und Tanzvermittler*innen mitwirken.
Die Jury bewertet die inhaltliche Beschreibung der Maßnahme und die Plausibilität des Kosten-/Finanzierungsplans, und zieht die Darstellung der bisherigen Arbeit bzw. des Profils hinzu.
Voraussichtlich werden die Ergebnisse Mitte Januar 2021 bekannt gegeben.
Zuerst werden Sie die Information über eine positive Entscheidung der Jury erhalten. Wenn Sie in Ihrem Antrag angegeben haben, dass Sie Ihre Maßnahme sofort nach dieser Information starten wollen, übermitteln wir Ihnen unsere Zustimmung hierzu.
Sie erhalten dann von uns eine Fördervereinbarung. Hierin wird geregelt, wie die Förderung verwendet werden darf, was bei Änderungen im Verlauf der Maßnahme zu beachten ist und wie Sie die Mittelverwendung belegen müssen. Da Sie finanzielle Mittel des Bundes erhalten, sind bei der Verwendung eine Reihe von Vorschriften zu beachten. Hierzu verpflichten Sie sich in der Fördervereinbarung.
Für die Förderung richten Sie ein eigenes Konto ein, über das alle Einnahmen und Ausgaben abgewickelt werden. Dies vereinfacht für Sie den Nachweis der Förderung.
Die Fördersummen werden auf Antrag (sog. Mittelabrufe) so ausgezahlt, dass sie Kosten decken, die bereits in der Maßnahme entstanden sind oder in den dann folgenden 6 Wochen bezahlt werden. Dazu senden die Geförderten entsprechende Mittelabrufe an den Dachverband Tanz.
Sie können bei Ihrer Maßnahme mit einer anderen, schon länger bestehenden Schule kooperieren, welche den gemeinsamen Antrag stellt. In begründeten Einzelfällen kann auch eine Schule gefördert werden, welche noch nicht zwei Jahre besteht. Die Entscheidung hierüber liegt bei der Jury.
Sie können eine Tanzschule, an der Sie tätig sind, für die Bewerbung gewinnen und als Teil der Maßnahme Ihre Honorare kalkulieren. Unter Umständen können Sie sich als Tanzvermittler*in oder Tanzpädagog*in im Programm DIS-TANZ-SOLO bewerben.
Die Nachweise und Dokumente, welche für die Antragstellung eingereicht werden müssen, sind im Antragsformular und unter Vorbereitung benannt.
Hier finden Sie einen Leitfaden zur Erstellung eines Finanzierungsplans.
Unsere Empfehlung liegt bei 40 Euro Vergütung pro Stunde als Honorarkraft, angelehnt an eine vergleichbare Stelle im öffentlichen Dienst. Bitte wenden Sie sich auch an Ihre Verbände für weitere Fragen.
Wenn angestellte Mitarbeiter*innen im Projekt Aufgaben übernehmen, so ist dies in einem Zusatz zum Arbeitsvertrag festzuhalten. Der Zusatz muss dokumentieren, dass die/der Mitarbeiter*in der betreffenden Zeit aus betrieblichen Gründen ihren/seinen Arbeitsumfang um eine bestimmte Zeit x (%-Anteil oder Stundenzahl) reduziert, und um die Zeit x oder zusätzlich um die Zeit y (%-Anteil oder Stundenzahl) in der Maßnahme tätig wird. Weiterhin muss hierzu ein Stundennachweis geführt werden.
Bei nicht in Vollzeit beschäftigten Mitarbeiter*innen könnte ggf. eine Aufstockung erfolgen. Bei Azubis, Bundesfreiwilligen u.ä. wäre eine ähnliche Vereinbarung schriftlich festzuhalten.
Die anteiligen Kosten werden dann der Maßnahme buchhalterisch zugeordnet.
Wenn ein Betrieb (z.B. eine Tanzschule) oder ein*e Einzelunternehmer*in mehrwertsteuerpflichtig ist, muss er*sie die Mehrwertsteuer auf die Einnahmen an das Finanzamt abführen. Gleichzeitig erstattet das Finanzamt die sogenannte Vorsteuer, das ist die Mehrwertsteuer, die in den Kosten oder Anschaffungen enthalten ist. Weil dem*der Antragsteller*in die Vorsteuer bereits vom Finanzamt erstattet wird, darf diese nicht in der Förderung enthalten sein (denn sonst würde man diese Vorsteuer doppelt erhalten). Deswegen wird ein Netto-Kostenplan eingereicht, in dem keine Mehrwertsteuer enthalten ist, weder bei den Kosten noch bei den Einnahmen. Auch die Abrechnung muss netto erfolgen, also ohne die Mehrwertsteuer.
Die DIS-TANZ-IMPULS-Fördermittel werden dem Projektträger in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Übernommen werden die im Finanzierungsplan veranschlagten Ausgaben bis zur Höhe der bewilligten Fördersumme. Nach den Fördergrundsätzen der BKM gelten nur diejenigen Ausgaben als zuwendungsfähig, die unmittelbar durch das Projekt entstehen. Der Träger des Projekts, d.h. Sie als Geförderte, verpflichtet sich, die Fördermittel wirtschaftlich und sparsam ausschließlich für die Zwecke der beantragten Maßnahme einzusetzen. Es wird keine Vollfinanzierung der Maßnahme gegeben, die Geförderten müssen 10% an eigenen Mitteln oder aus Drittmitteln (Spenden, Sponsoring, andere Förderungen) einsetzen.
Nein, das ist nicht erforderlich. Angeschafftes Equipment bleibt Eigentum der Geförderten. Sehen Sie hierzu auch die ANBest-P.
Ja, die Verwendung öffentlicher Mittel unterliegt bestimmten Vorschriften. Einen Überblick zu diesen Vorschriften erhalten Sie in den sogenannten Allgemeinen Nebenbestimmungen für Projekte (ANBest-P). Die Geförderten verpflichten sich in der Fördervereinbarung zur Einhaltung dieser Vorschriften.
Es kann erforderlich sein, bereits im Verlauf der Maßnahme einen summarischen Zwischennachweis einzureichen. Generell reichen Sie nach Abschluss des Projektes einen Sachbericht (ca. 1-2 Seiten) ein, in dem Sie den Verlauf und Erfolg Ihrer Maßnahme darstellen. Die Ausgaben und Einnahmen belegen Sie (in zeitlicher Folge und voneinander getrennt) durch eine Aufstellung entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans und durch eine tabellarische Belegübersicht aller Einnahmen und Ausgaben.
Wir wollen die vielen Maßnahmen der Schulen und tanzpädagogischen Einrichtungen als Chance nutzen, dass gute Ansätze auch geteilt, spannende Konzepte auch andere inspirieren, Ergebnisse zum Startpunkt für neue Ideen werden. Der Dachverband Tanz wird hierzu eine Austauschplattform aufbauen, und die Geförderten wie auch andere Tanzschaffende und Tanz-Institutionen einladen, ihre Arbeitsprozesse und Ergebnisse zu teilen.
Die Nachweise müssen bis spätestens zwei Monate nach Abschluss der Maßnahme bzw. nach dem Ende des Förderzeitraums eingereicht werden.
Hier geht’s zu Informationen zur Beratung zu DIS-TANZEN.