Digitale Tanzpädagogik

Qualifizierungsformat für Tanzpädagog*innen in zwei Seminaren

Mit der ersten Phase dieses B2B Qualifizierungsformates haben der Dachverband Tanz Deutschland und der Deutsche Berufsverband für Tanzpädagogik Tanzlehrende aller Stufen und Stilrichtungen dabei unterstützt, sich an die „neue“ digitale Welt anzupassen, um das Wissen über unsere gemeinsame Leidenschaft, den Tanz, sicher zu teilen. Dazu gehörte nicht nur die Expertise, die neuesten Technologien effizient zu nutzen, sondern auch das Wissen um die sich dadurch neu ergebenen rechtlichen Rahmenbedingungen.

Das Qualifizierungsformat gliederte sich in zwei Teile, ein Online- und ein Präsenz-Seminar, die zusammengehören und aufeinander aufbauen, aber auch getrennt buchbar waren.

Präsenz-Seminar

1. Grundlagen der Erstellung von Tutorials, Videos, Streaming und Aufnahmen (3 Stunden)

Erwerb praktischer Kenntnisse und Fertigkeiten: Schnitt, Ton, Synchronisierung, Nachbereitung; Einfügen von Videos, Bildern, Folien sowie eine effiziente Nutzung der  technologischen Ausrüstungen.

2. Begleitete Erstellung von Tutorials/Videoproduktionen (3 Stunden)

Um all das neu erlangte Wissen praktisch umzusetzen, werden die Teilnehmer*innen begleitend im letzten Schritt selbst ein Tutorial oder ein Video erstellen.

Termine: 12. Juni 2022 10:00 bis 17:00 Uhr / HFMT, Harvestehuder Weg 12, 20148 Hamburg

26. Juni 2022 10:00 bis 17:00 Uhr / Urbanraum, Urbanstraße 93, 10967 Berlin

Online-Seminar

1. Technische und visuelle Realisierung von Online-Lehrgängen (3 Stunden)

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung führt durch die verschiedenen Einrichtungsoptionen der gängigen Plattformen und unterstützt die Teilnehmer*innen entsprechend ihres individuellen Unterrichtsziels bei der Auswahl von Hardware und Software. Zudem werden Richtlinien zu Video-Qualität, Beleuchtung, Kameraeinstellung sowie technischen Arrangements vermittelt.

2. Rechtsseminar / Versicherungen (3 Stunden)

Dieses Seminar behandelt Urheber- und Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und verwandte Schutzrechte, GEMA sowie Versicherungsfragen in Bezug auf die Erstellung und Verbreitung von Online-Tutorials. Die Fragen der Teilnehmer*innen werden vorab gesammelt und dann in einer Frage- und Antwortrunde vom Juristen beantwortet.

Termine: 24.4.2021, 30.5.2021, 5.6.2021, 20.6.2021, 27.3.2022

Das Qualifizierungsformat wird im Rahmen von NEUSTART KULTUR durch das Förderprogramm DIS-TANZEN gefördert. Dies ermöglicht es dem Dachverband Tanz Deutschland und dem Deutschen Berufsverband für Tanzpädagogik, das Online-Seminar und das Präsenz-Seminar zu einer reduzierten Schutzgebühr von jeweils 30 Euro (zzgl. Servicegebühr) pro Seminar anzubieten. 

 

 

Referenten

Ulrich Laven ist Filmemacher und Autor. Er konzipiert und begleitet professionelle Filmproduktionen von der ersten Idee bis zum finalen Schnitt. Seit 2015 ist Laven auch als freiberuflicher Journalist tätig. Er veröffentlicht in regelmäßigen Abständen filmtheoretische Beiträge, Artikel und Illustrationen in diversen Magazinen. Darüber hinaus konzipiert und leitet er Filmworkshops für Jugendliche, Medienpädagogen und öffentliche Einrichtungen. Seine filmische Arbeit zeichnet sich vor allem durch eine Reihe von Dokumentar- und Kurzfilmen aus, darunter auch Filme zu Tanzprojekten. Ulrich Laven arbeitete bereits mit diversen deutschen Film- und Fernsehproduktionen zusammen und wurde als dramaturgischer Berater und Drehbuchlektor für Produktionsbüros in Köln, Berlin und Los Angeles beschäftigt. www.ulrichlaven.com

Hans-Jürgen Werner ist Justiziar des Deutschen Berufsverbandes für Tanzpädagogik sowie Justiziar des Präsidiums des Deutschen Tonkünstlerverbandes. Seit über 25 Jahren widmet er sich dem künstlerischen Tanz und beschäftigt sich neben seinem Spezialgebiet – Umsatzsteuerfreiheit der Leistungen der kulturellen Bildungsanbieter (Musik und Tanz) - mit den wesentlichen  Problemfeldern der künstlerischen Tanzpädagogik: Lehre der darstellenden Kunst, Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG), Abgabenpflicht der Verwerter – zum Beispiel auch Inhaber*innen der künstlerischen Tanzschulen als Auftraggeber*innen selbständiger Tanzvermittler*innen, sozialversicherungsrechtlicher Status der beschäftigten Dozent*innen (Scheinselbständigkeit). Einen besonderen Schwerpunkt bildet seit 2008 die Gesamtvertragspartnerschaft des DBfT mit der GEMA. Hans-Jürgen Werner war Initiator erfolgreicher Petitionen, darunter zur Novellierung des § 4 Nr. 21 UStG und zur gesetzlichen Verpflichtung der Deutschen Rentenversicherung der Erfüllung der Abgabenpflicht der Verwerter nach dem Künstlersozialversicherungsfrist, die zu einer Senkung des Beitragssatzes führte.