Die zweite Antragsrunde von DIS-TANZ-IMPULS ist abgelaufen. Sie werden Mitte Januar 2021 per Mail über die Entscheidung der Jury informiert.
Gegenstand der Impulsförderung sind Maßnahmen, die eine Neuausrichtung und zukunftsorientierte Umstrukturierung von Tanzschulen oder kulturellen Einrichtungen für tanzpädagogische Angebote beinhalten. Gefördert werden Investitionen und Anschaffungen, Personal- und Honorarkosten sowie Werbungskosten, die es ermöglichen, den Erhalt und Wiederbeginn des Betriebs zu unterstützen, die Programme zu stabilisieren und neue Strategien für die Zukunft zu entwickeln.
Wer kann beantragen?
Antragsberechtigt sind Tanzschulen und kulturelle Einrichtungen für den Bereich der Tanzpädagogik, juristische und natürliche Personen.
Der Begriff „Tanzschulen“ wird bei DIS-TANZEN nicht begrenzt auf Gesellschaftstanz-Schulen gebraucht, sondern meint Schulen und Angebote jeglicher Tanzrichtungen und Tanzstile. Die Schule oder Einrichtung muss dieses Angebot überwiegend (mindestens zu 50%) wirtschaftlich aus nicht-öffentlichen Mitteln und Einnahmen realisieren.
Welche Summen können beantragt werden?
i.d.R. mind. 10.000€ bis max. 20.000€
Ist eine Kofinanzierung Voraussetzung?
In der Regel muss für diese Impulsförderung eine Kofinanzierung von mindestens 10% in Form zweckgebundener Drittmittel, Eigenmittel oder Personalkosten – sofern sie der Maßnahme in nachvollziehbarer Weise zuzuordnen sind – eingebracht werden.
Wann ist Bewerbungsschluss?
Die Antragfrist endet am 30. November 2020.
Für welchen Zeitraum kann beantragt werden?
Vom 15. Januar 2021 bis 30.09.2021
Unter FAQ finden Sie weitere Fragen und Antworten.
Der Dachverband Tanz Deutschland bemüht sich, bestehende Barrieren zu reduzieren und befindet sich diesbezüglich in einem Arbeitsprozess. Unsere Website ist unter technischen Gesichtspunkten barrierefrei. Beim Antragsverfahren für die Ausschreibung bestehen leider noch Barrieren. Wir bitten Sie oder eine Person ihres Vertrauens, sich bei uns zu melden und uns Ihren Bedarf mitzuteilen. Gerne werden wir dann versuchen, Hilfestellungen zu vermitteln und nach Absprache die Kosten hierfür übernehmen.
Ansprechpartnerin: Corinna Weber
Hier finden Sie die Beispiele als PDF.
Gefördert werden Sachkosten, Investitionen und Anschaffungen, Personal- und Honorarkosten sowie Werbungskosten.
Eine Kooperation mit anderen Tanzschulen ist möglich.
Die folgenden Beispiele für die Maßnahmen sind als Orientierung und Anregung gedacht.
Sie können den entstandenen Arbeitsaufwand für die Erarbeitung des Konzepts und die Umsetzung der Maßnahme als Honorar / anteilige Personalkosten kalkulieren.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Maßnahme den Zielen des Programms entspricht, wenden Sie sich gerne an uns.