Stand: 11.08.2022
Ziel des Programms „Neustart Kultur“ ist es, den Wiederbeginn des kulturellen Lebens in Deutschland unter den Bedingungen erheblicher Einschränkungen und finanzieller Belastungen zur Bewältigung der globalen SARS-CoV-2- Pandemie zu unterstützen. Das Gesamtprogramm richtet sich einerseits auf die Stärkung und Anpassung der kulturellen Infrastruktur in Deutschland als Basis der Wiederaufnahme der Arbeit von Künstlerinnen, Künstlern und Ensembles und andererseits auf das künstlerische Produzieren selbst und die Entwicklung neuer Programme und Vorhaben. Insgesamt soll das Programm dazu beitragen, das kulturelle Leben wieder aufblühen zu lassen, den Menschen kulturelle und künstlerische Angebote und damit auch ein Stück Rückkehr zur Normalität kultureller Bildung, gesellschaftlicher Kommunikation und des geistigen Austausches zu geben. Das Bundesprogramm „Neustart Kultur“, das entsprechende Maßnahmen der Länder ergänzt, untergliedert sich in einzelne Teilprogramme, die unter Beachtung der spezifischen Erfordernisse einer Branche oder Sparte und in Abgrenzung zu anderen Hilfsangeboten des Bundes entwickelt wurden.
Das „Hilfsprogramm Tanz“ zielt auf die Stärkung der Strukturen im nicht überwiegend aus öffentlichen Mitteln getragenen Tanzsektor, ermöglicht kreatives Produzieren auch außerhalb der bisherigen Theaterräume und unterstützt Tanzschaffende unmittelbar. Das Programm besteht aus den folgenden drei aufeinander abgestimmten Modulen:
Modul A: TANZPAKT RECONNECT
Modul B: DIS-TANZEN
Modul C: NPN-STEPPING OUT
Diese koordinierte Tanzförderung des Bundes zur Erhaltung und Zukunftssicherung der Strukturen und der künstlerischen Qualität im Tanz wirkt komplementär zu spartenübergreifenden Förderprogrammen aus der Kultur und den staatlichen Hilfsmaßnahmen von Bund und Ländern.
Grundsätzlich antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des professionellen Tanzes, Produktionszentren und Spielstätten und Einrichtungen der Tanzpädagogik, Produktionsbüros, Festivals, Archive, Netzwerke mit Sitz bzw. Wohnsitz (bei natürlichen Personen) in Deutschland, die nicht überwiegend öffentlich finanziert werden, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten können und in der Lage sind, die Verwendung der Fördermittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Die Antragsberechtigungen werden in den nachstehenden Modulen differenziert.
Das Förderprogramm beinhaltet drei Fördermodule, die wesentliche Bereiche der Produktion und Vermittlung von Tanzkunst im Bereich freier darstellender Künste umfassen:
Modul A: TANZPAKT RECONNECT – Stärkung und Zukunftssicherung von Tanzstrukturen
Das Förderprogramm TANZPAKT Stadt-Land-Bund ist ein wirksames Instrument kooperativer Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen. Mit der Sonderausschreibung TANZPAKT RECONNECT werden der Wiederaufbau, die Erhaltung und die Stärkung künstlerischer Strukturen im Tanz in Referenz zu den Förderschwerpunkten von TANZPAKT Stadt-Land-Bund unterstützt. Ziel ist der Ausbau der erforderlichen Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung künstlerischer Qualität, die Schaffung von Planungssicherheit und die Erreichung nachhaltiger Synergieeffekte. Ein besonderer Fokus richtet sich in der zweiten Förderrunde auf die Unterstützung der freien Tanzensembles im Bundesgebiet.
A) Fördergegenstand:
Förderung von Künstlerinnen und Künstlern, Ensembles und Künstlerkooperativen:
Gefördert werden der Erhalt und die Weiterentwicklung bestehender Arbeitsstrukturen und Aktivitätsfelder von Tanzakteurinnen und -akteuren mit einer professionellen Produktionsstruktur und nationaler/internationaler Präsenz, u.a. durch Maßnahmen zur Verstärkung der Personalstruktur, zur Verbesserung der Produktions- und Trainingsbedingungen, zur Entwicklung neuer Vermittlungsprojekte, zur Anmietung von Proben- und Büroräumen sowie Ausstattung von Räumen und Technik.
Förderung von Produktionsstrukturen, Spielstätten und Theatern:
Gefördert werden Maßnahmen, die es national wie international agierenden und vernetzten Produktionszentren ermöglichen, ihre Organisation oder ihr Profil in spezifischen Arbeitsfeldern des Tanzes zu stärken, z.B. durch Entwicklung von neuen Programm- und Vermittlungsformaten, Ausbau von Managementstrukturen, Ausstattung von Räumen und Technik sowie die Ausweitung von internationalen Kooperationen.
Förderung kooperativer Tanzmaßnahmen:
Gefördert werden Kooperationen, wenn Akteurinnen und Akteure der Tanzszene – von der Ausbildung über Ensembles und Spielstätten bis hin zur Vermittlung, Wissenschaft und Kulturverwaltungen– ihre Expertise vereinen, um gemeinsam ihre Potentiale zur wesentlichen Stärkung des Tanzes einzusetzen.
B) Antragsberechtigte:
Freie Ensembles, Künstlerinnen und Künstler, Kollektive, Produktionszentren und -büros, Spielstätten, Festivals, Archive, Tanznetzwerke.
C) Höhe der Förderung: i.d.R. von 50.000 bis max. 400.000 €
D) Verfahren: Anträge sind bis zum 05. August 2021 online einzureichen. Entscheidung im Juryverfahren
E) Mittelausreichende Stelle: Diehl+Ritter gUG
F) Kulturpolitische Begleitung: Dachverband Tanz Deutschland e.V.
Modul B: DIS-TANZEN – Förderprogramm für Soloselbständige Tanzschaffende (DIS-TANZ-SOLO) und Impulsförderung für Tanzschulen und Tanzpädagogik in kulturellen Einrichtungen (DIS-TANZ-IMPULS)
Das zweiteilige Förderprogramm DIS-TANZEN unterstützt den Wiederbeginn künstlerischer Tätigkeit insbesondere durch die Entwicklung und Erprobung neuer Formen des künstlerischen und tanzpädagogischen bzw. tanzvermittelnden Arbeitens. Dabei ist ein wichtiges Ziel, die Resilienz der einzelnen Akteurinnen und Akteure auch in der Zukunft zu stärken und innovative Beispiele sowie Modelle für die gesamte Tanzszene entstehen zu lassen.
I. DIS-TANZ-SOLO: Förderprogramm für soloselbständige Tanzschaffende
A) Fördergegenstand:
Die stipendienartige Förderung bezieht sich auf Honorare für Vorhaben von Tanz-schaffenden, die das Ordnen, Dokumentieren, Archivieren (von Requisiten, Bühnenbildern, Programmheften, Videos etc.), Recherchieren, Weiterbilden und Entwickeln ihrer Arbeit, ihrer Vorhaben und Projekte beinhalten und sich den zum Teil unsichtbaren Bereichen des künstlerischen Arbeitens widmen. Hierbei können Vorhaben gefördert werden, die eigene Arbeitsmethoden reflektieren und neu justieren sowie Wissen erweitern und neue Arbeitsweisen formulieren. Ebenso können mit den Vorhaben neue Felder betreten und ausprobiert werden sowie neue Methoden bzw. Theorien erlernt werden.
B) Antragsberechtigte:
Soloselbständige im Tanz – Choreografinnen und Choreografen, Tänzerinnen und Tänzer, Dramaturginnen und Dramaturgen, Produzentinnen und Produzenten, Kuratorinnen und Kuratoren, Technikerinnen und Techniker, Tanzvermittlerinnen und Tanzvermittler sowie alle, die an künstlerischen Prozessen professionell beteiligt sind.
C) Höhe der Förderung:
mindestens 3.000 € bis zu 12.500 € für mindestens 2 und bis zu 6 Monaten.
Eine Kombination mit anderen Stipendienprogrammen des Bundes ist dabei im Förderzeitraum ausgeschlossen.
D) Verfahren: Anträge sind bis zum 11. November 2021 online einzureichen. Entscheidung im Juryverfahren. Für die Ausreichung eventueller Restmittel können weitere Vergabetermine im elektronischen Umlaufverfahren oder ein weiterer Ausschreibungstermin im 1. Quartal 2022 folgen.
E) Mittelausreichende Stelle: Dachverband Tanz Deutschland e. V.
II. DIS-TANZ-IMPULS: Impulsförderung für Tanzschulen und Tanzpädagogik in kulturellen Einrichtungen
A) Fördergegenstand:
Die Impulsförderung ermöglicht Projekte, die eine Neuausrichtung und zukunftsorientierte Umstrukturierung von Tanzschulen oder kulturellen Einrichtungen für tanzpädagogische Angebote beinhalten. Gefördert werden Investitionen und Anschaffungen, Personal- und Honorarkosten sowie Werbungskosten, die es ermöglichen, den Wiederbeginn des Betriebs zu unterstützen, die Programme zu stabilisieren und neue Strategien für die Zukunft zu entwickeln.
B) Antragsberechtigte: Tanzschulen und kulturelle Einrichtungen für den Bereich der Tanzpädagogik (natürliche und juristische Personen)
C) Höhe der Förderung: i.d.R. mind. 10.000 € bis max. 20.000 €
D) Verfahren: Anträge sind bis zum 31 Januar 2022 online einzureichen. Entscheidung im Juryverfahren. Für die Ausreichung eventueller Restmittel können weitere Vergabetermine im elektronischen Umlaufverfahren oder ein weiterer Ausschreibungstermin im 2. Quartal 2022 folgen.
E) Mittelausreichende Stelle: Dachverband Tanz Deutschland e. V.
Modul C: NPN-STEPPING OUT – Förderung der Entwicklung, Produktion und Distribution von Tanz in neuen Räumen
Mit dem Modul NPN-STEPPING OUT im Rahmen des NATIONALEN PERFORMANCE NETZ sollen nicht-theatrale, analoge, mediale und digitale öffentliche Räume sowie noch neu zu denkende oder zu erfindende performative Szenenflächen und Aktionsfelder für den Tanz neu erschlossen werden, um die durch die Corona-Pandemie eingeschränkten Präsentationswege für Tanz zu erweitern und damit künstlerische Praxis und Beschäftigung wieder zu ermöglichen. Als mögliche Richtungen dienen die Begriffe der „Liveness“ und der „Interaktion“, die genuin die Kunstform Tanz bestimmen, und ihre Realisierung wie Befragung im analogen, medialen und digitalen Raum.
A) Fördergegenstand:
Gegenstand der Förderung sind
- die Planung und/oder Realisierung künstlerischer Einzelprojekte, die temporäre Präsentationsräume erschließen und performative choreografische Praktiken in Räumen wie z.B. Museen, Parks, Parkhäusern und auf öffentlichen Plätzen, Fassaden, o.ä. realisieren – unter Einhaltung der zum jeweiligen Zeitpunkt am Realisierungsort geltenden Sicherheits- und Hygienebestimmungen. Auch Wiederaufnahmen bzw. Adaptionen von Bühnenstücken für die Aufführung im öffentlichen Raum werden hier berücksichtigt.
- die Planung und/ oder Realisierung von Projekten, die neue Aufnahme-, Projektions- und Distributionswege wie z.B. 360° Kamera, Überwachungstechnologien, Drohnen, VR, Augmented Reality, Public Screenings, Radio, Kino u.a. zum Ziel haben.
- Performative Workshopkonzepte, Vermittlungsprogramme, web-basierte Seminare oder öffentliche Diskursformate.
B) Antragsberechtigt:
Einzelkünstlerinnen und -künstler, Tanzdozentinnen und -dozenten, Tanzensembles, Kollektive, Produktionszentren, Spielstätten, Festivals, Produktionsbüros und Tanznetzwerke
C) Höhe der Förderung: i.d.R. 10.000 bis max. 50.000 € pro Projekt
D) Verfahren: Anträge sind bis zum 1.Oktober 2021 online einzureichen. Entscheidung im Juryverfahren. Für die Ausreichung eventueller Restmittel können weitere Vergabetermine im elektronischen Umlaufverfahren oder ein weiterer Ausschreibungstermin im 1. Quartal 2022 folgen.
E) Mittelausreichende Stelle: JOINT ADVENTURES - Walter Heun - im Rahmen des NATIONALEN PERFORMANCE NETZ
A) Die Kosten für die Abwicklung der drei Fördermodule (aktives Projektmanagement, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, Prüfungen) sind im Rahmen der zur Verfügung stehenden Fördervolumen abzusichern.
B) Grundsätzlich förderfähig sind vorhabenbezogene Ausgaben (Honorare, KSK, GEMA, Mietkosten, etc.), allgemeine Ausgaben wie z.B. für Planung, Organisation, für Probenräume, Verwaltung, Werbung, Akquise, Öffentlichkeitsarbeit, Miet- und Leihgebühren, Reise-, Transport- und Unterbringungskosten. Darüber hinaus sind auch Ausgaben für Equipment, das für neue technische Präsentationsformen benötigt wird, möglich. Die Förderung von Immobilienerwerb und von aus den Projekten entstehenden Folgekosten ist ausgeschlossen. Ebenfalls nicht förderfähig sind laufende nicht projektbezogene Sach- und Personalausgaben.
C) Das Programm tritt nicht für Leistungen ein, die i.d.R. durch andere staatlichen Hilfs- oder Fördermaßnahmen des Bundes oder der Länder zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie in Anspruch genommen werden können. Soweit für eine Maßnahme neben der Förderung aus diesem Programm auch Fördermittel aus anderen – nicht im Zusammenhang mit Covid-19 stehenden – Programmen des Bundes in Anspruch genommen werden sollen, muss sichergestellt sein, dass die Förderungen unterschiedlichen Zwecken dienen und voneinander abgrenzbar sind.
D) Bei TANZPAKT RECONNECT, NPN-STEPPING OUT und DIS-TANZ-IMPULS sollen mindestens 10% Eigen- bzw. Drittmittel eingebracht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden.
Die Eigenleistung kann durch zweckgebundene Zuwendungen Dritter und durch Eigenmittel sowie unbare Leistungen erbracht werden. Zu den unbaren Leistungen zählen Sachkosten, sowie Personalkosten [1], sofern sie in nachvollziehbarer Weise dem Projekt zuzuordnen sind. Nur bei TANZPAKT RECONNECT, NPN-STEPPING OUT und DIS-TANZ-IMPULS können ggf. auch unbare Leistungen zur Kofinanzierung eingesetzt werden.
Die Förderung von DIS-TANZ-SOLO wird als stipendienartige Vollfinanzierung ausgereicht.
E) Ausschlusskriterien:
- Die nach § 15 des UStG als Vorsteuer abziehbare Umsatzsteuer ist nicht
zuwendungsfähig.
- Die Bundesmittel stehen nur einmalig in den Haushaltsjahren 2021/2022 zur Verfügung.
- Die Zuwendungen stehen unter dem Vorbehalt etwaiger haushaltswirtschaftlicher Sperren oder sonstiger Bewirtschaftungsmaßnahmen.
Der Förderantrag im digitalen Antragsverfahren kann online bzw. per Download und email bei den mittelausreichenden Stellen eingereicht werden:
a) www.diehl-ritter.de / email: reconnect@diehl-ritter.de
b) www.dachverband-tanz.de, www.dis-tanzen.de / email: dis-tanzen@dachverband-tanz.de
c) www.jointadventures.net / email: steppingout@jointadventures.net
Folgende Unterlagen (max. 3-5 pdf-Dateien, max. 5 MB) sind beizufügen bzw. hochzuladen:
- Förderantrag: ausgefüllte Original-Datei sowie als gescannte pdf-Datei mit händischer
Unterschrift bzw. online-Antrag
- detaillierter Finanzierungplan
- ggf. gültige Satzung oder vergleichbares Dokument, Handels /Vereinsregisterauszug
- Nachweis über die Vertretungsberechtigung des Unterzeichners
- bei juristischen Personen Nachweise über die ordnungsgemäße Geschäftsführung
(z. B. Auszug aus Prüfberichten)
- zusätzliche Nachweise sind in den jeweiligen Antragsformularen aufgelistet.
Antragsberatung, Prüfung, Gewährung und Auszahlung der Fördermittel erfolgen durch die jeweiligen verantwortlichen mittelausreichenden Stellen. Grundlage für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Mittel ist ein privatrechtlicher Zuwendungsvertrag gemäß VV Nr. 12 zu § 44 BHO.
Anträge, die nicht in einem jurybasierten Verfahren entschieden werden, werden entsprechend der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Anträge gelten erst dann als formal ordnungsgemäß gestellt, wenn sämtliche antragsbegründende Unterlagen unter Wahrung der Antragsfristen zur Prüfung vorliegen. Das Verfahren endet, wenn alle Mittel vergeben wurden, spätestens jedoch am 31.12.2022.
Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die bewilligende Stelle entscheidet aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel und im Wege von Juryverfahren über die Verteilung der Mittel.
Fördermittel werden einmalig im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Regel als Festbetragsfinanzierung nach Maßgabe dieser Grundsätze und analog der §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung einschließlich der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften gewährt. Für die ggf. erforderliche Aufhebung und die Rückforderung der gewährten Förderung gelten analog die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG).
Die „Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung des Bundes“ werden Bestandteil der Bewilligung (www.bva.bund.de › ZMV › nebenbestimmungen_anbest_p_2019).
Mit den Vorhaben darf vor Antragstellung und bis zum Abschluss des privatrechtlichen Zuwendungsvertrages grds. nicht begonnen worden sein. Der Förderantrag kann mit einem Antrag auf einen förderunschädlichen vorzeitigen Vorhabenbeginn verbunden werden. Als Vorhabenbeginn ist grds. der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten.
Der Verwendungsnachweis der Antragssteller sowie der Gesamtverwendungsnachweis der mittelbewirtschaftenden Stellen sind Gegenstand der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde.
Es werden nur Vorhaben gefördert, die mit dem EU-Beihilferecht i.S.d. Artikel 107 Abs. 1 AEUV vereinbar. Insbesondere werden keine Einrichtungen gefördert, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen ist. Dieses Sofortprogramm ist gemäß Art. 53 AGVO von der Notifizierungspflicht durch die EU-Kommission freigestellt (beantragt), sofern die ggf. einschlägigen Regelungen der AGVO beachtet werden.
Der Bundesrechnungshof ist gemäß §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt.
Diese Fördergrundsätze gelten ab deren Veröffentlichung bis zum 31.12.2023.
Fortlaufende Informationen, alle notwendigen Formulare sowie Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ) finden sich auf den Webseiten der jeweiligen verantwortlichen mittelausreichenden Stellen: www.diehl-ritter.de, www.dachverband-tanz.de und www.jointadventures.net sowie auf der BKM-Homepage www.kulturstaatsministerin.de.
[1] Pro geleistete Arbeitsstunde (60 Minuten) pauschal 15 Euro, maximal jedoch 10 v.H. der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bis zu einem Höchstsatz von 10.000 €. Dabei werden nur die tatsächlich geleisteten und nachgewiesenen Arbeitsstunden (unterschriebene Stundenzettel) berücksichtigt.