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DIS-TANZ-SOLO

Barrierearme Antragstellung

DIS-TANZEN ist ein Förderprogramm vom Dachverband Tanz Deutschland e. V.
Mit dem Programm DIS-TANZEN möchten wir Tanzschaffende unterstützen, die durch die Corona-Pandemie in ihrer Arbeit eingeschränkt sind.
 

Wer kann an DIS-TANZ-SOLO teilnehmen?
Das Förderprogramm DIS-TANZ-SOLO ist für Personen, die solo-selbständig im Tanz arbeiten und ihren Haupt-Wohnsitz in Deutschland haben.
Dazu gehören Choreograf*innen, Tänzer*innen, Dramaturg*innen, Produzent*innen, Kurator*innen, Techniker*innen, Tanzvermittler*innen, Tanzpädagog*innen und alle, die sonst noch beruflich an Tanz-Aktivitäten mitarbeiten.

Wichtig:
Solo-Selbstständige arbeiten selbstständig und haben keine Mitarbeiter*innen.

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Was genau wird mit DIS-TANZ-SOLO gefördert?
Wir fördern Ihre Arbeit an einem eigenen Projekt. Vielleicht möchten Sie …

  • neue Methoden, Theorien und Arbeitsweisen ausprobieren.
  • Ihre eigene Website erstellen oder überarbeiten.
  • neue Fähigkeiten erlernen, zum Beispiel im Bereich Digitalisierung.
  • bestimmte Themen für die eigene Arbeit untersuchen.
  • Materialien aus Ihrer bisherigen Arbeit sammeln und ordnen,
    wie etwa Bühnenbilder, Programmhefte oder Videos.

 

Sie sind unsicher, ob Ihr Projekt gefördert werden kann?
Dann fragen Sie uns. Wir beraten Sie gern!
Unsere Kontaktdaten finden Sie im Bereich Beratung > Kontakt.
Die Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie im Bereich Antragstellung > FAQ für Antragsteller*innen.

Wichtig:
Ihr Projekt muss mindestens 2 Monate und höchstens 6 Monate dauern.

 

Wie viel Fördergeld können Sie beantragen?
Sie können Fördergeld zwischen 3.000 Euro und 12.500 Euro beantragen.

Beispiel:
Sie planen ein 5-monatiges Projekt und brauchen dafür insgesamt 5.000 Euro.
Dann müssen Sie ein monatliches Fördergeld von 1.000 Euro beantragen.

Wichtig:
Das Fördergeld gilt steuerrechtlich als Einkommen und nicht als Stipendium.

 

Für welchen Zeitraum gilt die Förderung?
Der Zeitraum für die Förderung beginnt frühestens am 1. Januar 2023 und endet spätestens am 30. Juni 2023.

 

Wann und wie stellen Sie einen Förderantrag?
Die Antragstellung ist möglich vom 22. August bis 12. September 2022.

Sie können Ihren Antrag in deutscher oder englischer Sprache stellen.
Wir bieten auch eine kostenfreie Übertragung von deutscher Gebärdensprache in deutsche Schriftsprache an.