DIS-TANZ-SOLO

Förderprogramm für soloselbstständige Tanzschaffende

Die stipendienartige Förderung DIS-TANZ-SOLO richtet sich an soloselbständige Tanzschaffende und fördert eigene (künstlerische) Arbeitsprozesse und Projekte.

Das Erlernen und Ausprobieren neuer Methoden bzw. Theorien soll ermöglicht und das Recherchieren und Weiterbilden unterstützt werden. Außerdem kann die Förderung zum Ordnen, Dokumentieren und Archivieren der eigenen künstlerischen Arbeit eingesetzt werden. Es können Vorhaben gefördert werden, die eigene Arbeitsmethoden neu justieren und reflektieren sowie Wissen erweitern und innovative Arbeitsweisen formulieren.

Der Schwerpunkt der fünften Ausschreibungsrunde liegt auf Transformationsprozessen und soll Tanzschaffende in ihren Recherche-, Weiterbildungs- und Konzeptionsprojekten unterstützen.

  • Informationen zur Antragstellung

    Informationen zur Antragstellung

    Wer kann beantragen? 
    Soloselbstständige im Tanz, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben:  Choreograf*innen, Tänzer*innen, Dramaturg*innen, Produzent*innen, Kurator*innen, Techniker*innen, Tanzvermittler*innen, Tanzpädagog*innen, Tanzjournalist*innen und alle, die maßgeblich an künstlerischen und/ oder tanzpädagogischen/ tanzvermittelnden Prozessen professionell beteiligt sind.

    Was kann beantragt werden?  
    Fördergegenstand ist die eigene Arbeit von soloselbständigen Tanzschaffenden an einem Vorhaben, in dessen Rahmen z.B. die eigenen Arbeitsmethoden reflektiert, innovative Felder ausprobiert und neue Methoden oder Theorien kennen- bzw. erlernt werden. Das Vorhaben kann auch die Dokumentation und Archivierung (u.a. von Requisiten, Bühnenbildern, Programmheften, Videos, etc.) des eigenen Werkes sowie die Recherche neuer Inhalte umfassen. Das Vorhaben sollte dabei zukunftsorientierte und für die Tanzszene nachhaltige Arbeitsweisen herausarbeiten. 

    Was kann nicht beantragt werden?
    Produktionen können durch die Fördermittel der fünften Ausschreibungsrunde nicht finanziert werden. Der Schwerpunkt dieser Ausschreibungsrunde liegt auf Transformationsprozessen und soll Tanzschaffende in ihren Recherche-, Weiterbildungs- und Konzeptionsprojekten unterstützen.

    Welche Fördersumme kann beantragt werden?   
    Insgesamt min. 3.000€ und max. 12.500€ für min. 2 bis max. 6 Monate. 

    Wie wird die Fördersumme berechnet?
    Der monatliche Arbeitsaufwand wird im Antrag selbstständig berechnet: Grundlage dafür ist die vom Bundesverband für darstellende Künste empfohlene Honoraruntergrenze von 2.490€ im Monat. Die Arbeit am Vorhaben wird nach Zeitaufwand folgendermaßen errechnet:
    wenig (einen Tag pro Woche, 500€; 6 Monate)
    teilweise (2 Tage pro Woche, 1.000€, mindestens 3 Monate)
    mehr als die Hälfte Ihrer Arbeitszeit (3 Tage pro Woche, 1.500€, mindestens 2 Monate)
    in Vollzeit (5 Tage pro Woche, 2.500€, maximal 5 Monate)

    Ist eine Kofinanzierung Voraussetzung?  
    Für DIS-TANZ-SOLO wird keine Kofinanzierung vorausgesetzt, es handelt sich um eine Vollfinanzierung. 

    Wann ist Bewerbungsschluss? 
    Antragsfrist ist der 12. September 2022 (23:59 MEZ).

    In welchem Zeitraum kann das Vorhaben durchgeführt werden?  
    Ab 01. Januar 2023 bis 30. Juni 2023 (davon max. 6 Monate). 

    In welcher Sprache wird der Antrag gestellt?  
    Der Antrag für DIS-TANZ-SOLO kann in deutscher oder englischer Sprache gestellt werden. Das Antragsformular steht in beiden Sprachen zur Verfügung. Außerdem steht hier ein Antragsformular in einfacher Sprache zur Verfügung.

  • BEVOR SIE IHREN ANTRAG STELLEN

    BEVOR SIE IHREN ANTRAG STELLEN

    Hier finden Sie alle Informationen zur Vorbereitung der Antragstellung, die ab dem 22. August 2022 möglich ist.
    Um Ihren Antrag für DIS-TANZ-SOLO vorzubereiten, benötigen Sie folgende Dokumente und Unterlagen: 

    • Nachweis über den Wohnsitz in Deutschland: 
      Laden Sie bitte einen Scan Ihres Personalausweises oder Passes (Vorder- und Rückseite) hoch. Falls aus dem Ausweisdokument nicht der Wohnsitz in Deutschland hervorgeht, fügen Sie bitte zusätzlich eine Meldebescheinigung bei. 
       
    • Beschreibung Ihres Vorhabens:
      Die Antragstellung beinhaltet sowohl eine
      • Kurzbeschreibung (500 Zeichen) und eine
      • ausführliche Beschreibung (3000 Zeichen) des Vorhabens, diese sind obligatorisch.
      • Optional haben Sie die Möglichkeit, Ihre Projektbeschreibung mit einem Video zu ergänzen, in dem Sie sich und Ihr beantragtes Projekt kurz vorstellen. Das Video ersetzt nicht die Projektbeschreibung, sondern bietet lediglich eine weitere Darstellungsform des Projektinhaltes, falls Sie sich unsicher in der schriftlichen Projektbeschreibung fühlen und dient dem Abbau von Barrieren.
        Das Video darf dabei eine maximale Länge von 3 Minuten nicht überschreiten. Ihr Video können Sie auf den Plattformen YouTube oder Vimeo hochladen. Das Video muss dort privat geschaltet werden und mit einem Passwort geschützt sein. Das Passwort vermerken Sie bei Antragstellung im Online-Formular. Bitte beachten Sie bei der Nutzung von Vimeo die Einstellung „Rating for all audiences“, sodass zu jederzeit ein Zugriff von Außerhalb auch ohne Vimeo Konto gewährleistet werden kann. Hilfe zu den Einstellungen finden Sie hier.
         
    • Nachweis über die persönliche professionelle Tätigkeit im Tanzbereich:  
      Laden Sie bitte Ihren aktuellen CV / Arbeitsbiografie als PDF-Datei hoch (max. 1 DIN-A4-Seite). 


    Nachweis über die Selbstständigkeit:  
    WICHTIG: Bitte laden Sie den aktuellsten Nachweis hoch, der Ihnen vorliegt (nicht älter als 2019 ). Folgende Dokumente können Sie als Nachweis einreichen:

    • eine aktuelle KSK-Mitgliedschaftsbestätigung oder
    • den aktuellsten Steuerbescheid (nicht älter als 2019).
    • Aus dem Steuerbescheid muss deutlich hervorgehen, dass Ihr Einkommen vollständig aus selbstständiger Tätigkeit oder mindestens die Hälfte Ihrer Gesamteinnahmen ausmacht
       

    Bitte markieren Sie im Dokument deutlich Ihren Namen, das Steuerjahr und die betreffenden Zeilen zu Einkünften aus selbstständiger bzw. nicht-selbstständiger Tätigkeit, damit Ihr Nachweis anerkannt werden kann.
     

    • Bei Bedarf können die Dokumente ergänzt werden durch beispielsweise einen Gewerbeschein (Bestätigung der andauernden Gültigkeit über das Finanzamt) oder eine IHK-Mitgliedschaftsbestätigung. Diese Ergänzungen ersetzen jedoch nicht den oben genannten Nachweis.
    • Nachweise über die professionelle Beteiligung an Projekten oder Produktionen im Tanzbereich in den letzten drei Jahren (ab Januar 2019):  
      Als Nachweis über Ihre maßgebliche Beteiligung an zwei bis vier künstlerischen Tanzprojekten, Tanzproduktionen oder tanzpädagogischen Projekten können Sie beispielsweise Scans von Programmheften, Pressemitteilungen, Zeitungsartikeln oder Webseiten verwenden. 
      Journalist*innen belegen bitte ihre professionelle Tätigkeit über mind. 4 Zeitungs- oder Zeitschriftenartikel (Ankündigungen, Rezensionen, Fachartikel).

      Bitte markieren Sie deutlich Ihren Namen und das Datum der Veranstaltung / des Projekts / der Publikation im hochgeladenen Dokument, damit Ihr Nachweis anerkannt werden kann.
      Auch schriftliche Bestätigungen von Produktionsstätten, künstlerischen Leiter:innen sowie tanzpädagogischen Einrichtungen oder Tanzschulen sind als Nachweis möglich.
       
    • Für weitere Fragen schauen Sie bitte unter den FAQs nach. 
  • Hinweise mit Rückblick auf die vergangenen Ausschreibungsrunden

    Hinweise mit Rückblick auf die vergangenen Ausschreibungsrunden

    Für die Antragstellung möchten wir Ihnen mit Rückblick auf die Jurydiskussionen der vergangenen Ausschreibungsrunden noch einige Hinweise zur Beschreibung des Vorhabens geben: 

    • Die Kurzbeschreibung beinhaltet in knappen Stichworten die Ziele sowie die wichtigsten Aspekte des Vorhabens (Themen bzw. Methoden, Ausgangspunkt, Ziel). 
    • Die ausführliche Beschreibung soll anschließend einen Einblick in Ihre aktuelle biografische und künstlerische Position sowie Ihr konkretes Vorhaben geben. 
    • Die Förderung ist darauf ausgerichtet, dass der Fokus des Vorhabens auf der eigenen Arbeit liegt und die eigene Arbeitszeit mit einem monatlichen Betrag gefördert wird. Es ist durchaus möglich, andere Tanzschaffende / Expert*innen in das Vorhaben einzubinden. Diese Zusammenarbeit kann in die Vorhabenbeschreibung einfließen, ebenso die Darstellung der fairen und angemessenen Vergütung der beteiligten Künstler*innen und Expert*innen.

    Die folgenden Fragen können Ihnen bei der Konzeption Ihrer Projektbeschreibung helfen. Je nach Fokus des Vorhabens sind unterschiedliche Fragen relevant: 

    • In welcher aktuellen Situation (biografisch, künstlerisch) befinden Sie sich gerade? 
    • Wie ist die Entscheidung für Ihr Vorhaben begründet? 
    • Warum haben Sie sich für das Thema oder die Arbeitsweise (künstlerische Methode, Recherche, Archivierung etc.) entschieden? 
    • Wie ist das Thema/die Arbeitsweise an ihre (künstlerische) Praxis angebunden? 
    • In welchem Entwicklungsstadium befindet sich Ihr Vorhaben? 
    • Welche Entwicklung soll das Vorhaben in dem Förderzeitraum durchlaufen? (Prototyp, Umsetzung, Reflexion/Abschluss) 
    • Auf welche Erfahrungen können Sie zu diesem Thema/Arbeitsweise zurückgreifen bzw. mit welchen Expert*innen arbeiten sie zusammen? 
    • Wenn Sie mit weiteren Personen arbeiten, wie sind diese eingebunden? Inwiefern wird das Vorhaben Ihnen auch in der Zukunft eine bessere Arbeitsbasis ermöglichen?
    • Welche Relevanz und Nachhaltigkeit hat ihr Vorhaben für Ihre eigene künstlerische Arbeit? 
    • Welcher Mehrwert könnte aus Ihrem Vorhaben für die Tanzszene geschaffen werden?

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