DIS-TANZ-IMPULS

+++ DIS-TANZ IMPULS 4: AUSSCHREIBUNG +++

Die vierte Ausschreibungsrunde ist beendet.
Die Antragsteller*innen werden Ende April über die Endscheidung der Jury informiert. 

Vorbereitung eines Förderantrags

Die Ausschreibung ist beendet. Hier finden Sie trotzdem noch alle Informationen zur Erstellung eines Förderantrags. 

Förderung für Tanzschulen und kulturellen Einrichtungen mit Schwerpunkt auf tanzpädagogischem Angebot

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen, die den Erhalt und den Weiterbetrieb der Tanzschule / der kulturellen Einrichtung mit Tanzschwerpunkt in der Corona-Pandemie unterstützen. Im Fokus dieser vierten Antragsrunde können Projekte stehen, die der Tanzschule durch neue tanzpädagogische Angebote, Workshopformate und Projektarbeit den Kundenerhalt und die Neukundenakquise erleichtern und ermöglichen, aber auch weiterhin notwendige Anschaffungen und Investitionen. 

Gefördert werden Personal- und Honorarkosten sowie Werbungskosten, Sachkosten, Investitionen und Anschaffungen und Reisekosten.

Wer kann beantragen?
Antragsberechtigt sind Tanzschulen und kulturelle Einrichtungen für den Bereich der Tanzpädagogik, juristische und natürliche Personen.

Der Begriff „Tanzschulen“ wird bei DIS-TANZEN nicht begrenzt auf Gesellschaftstanz-Schulen gebraucht, sondern meint Schulen und Angebote jeglicher Tanzrichtungen und Tanzstile. Die Schule oder Einrichtung muss dieses Angebot überwiegend (mindestens zu 50%) wirtschaftlich aus nicht-öffentlichen Mitteln und Einnahmen realisieren. Bei einer bereits vorhandenen öffentlichen Förderung ist dies nachzuweisen.

Welche Fördersummen können beantragt werden?
i.d.R. mind. 10.000€ bis max. 20.000€

Ist eine Kofinanzierung Voraussetzung?
Ja, in der Regel muss für diese Impulsförderung eine Kofinanzierung von mindestens 10% in Form zweckgebundener Eigenmittel oder Drittmittel – sofern sie der Maßnahme in nachvollziehbarer Weise zuzuordnen sind – eingebracht werden.

Wann ist Bewerbungsschluss?
Die Antragfrist endet am 14. Februar 2022.

Für welchen Zeitraum kann beantragt werden?
Vom 1. Mai 2022 bis 31. Dezember 2022.

Darf ich mich erneut bewerben?
Ja, es kann sich entweder um ein Folgeprojekt handeln oder ein gänzlich neues Thema behandeln. Die Entscheidung einer erneuten Förderung obliegt dabei der Fachjury.

Hinweis zur neuen Runde:

Bitte achten Sie darauf, dass Ausgaben nicht doppelt gefördert werden. Mehr dazu in den FAQ.   

Die Maßnahme beschreibt ein in sich abgeschlossenes Projekt, es können keine laufenden Fixkosten eingebracht werden.

Bitte erstellen Sie ein für Ihre eigene Tanzschule passendes Konzept. Dieses kann beispielsweise neue und zusätzliche Angebote (z.B. Workshopformate, Kurse, Veranstaltungen) für den Kundenerhalt und Neukundenakquise umfassen und/oder die Anschaffung von notwendigem Equipment wie Technik und Hygieneausstattung (z.B. Luftfilter) enthalten.

Mehr Hinweise zur Antragstellung finden Sie unter Vorbereitung.

Zu den FAQ - Fragen und Antworten gelangen Sie hier. 


Reduzierung von Zugangsbarrieren

Der Dachverband Tanz Deutschland bemüht sich, bestehende Barrieren zu reduzieren und befindet sich diesbezüglich in einem Arbeitsprozess. Unsere Website ist unter technischen Gesichtspunkten barrierefrei. Beim Antragsverfahren für die Ausschreibung bestehen leider noch Barrieren. Wir bitten Sie oder eine Person ihres Vertrauens, sich bei uns zu melden und uns Ihren Bedarf mitzuteilen. Gerne werden wir dann versuchen, Hilfestellungen zu vermitteln und nach Absprache die Kosten hierfür übernehmen.

Ansprechpartnerin: Jette Büchsenschütz